Beteiligung der Landschaftsverbände an NRW.Bank sicherstellen

Die SPD sorgt sich darum, dass sich die Landschaftsverbände aus der NRW.Bank zurückziehen könnte. Ein Antrag, durch den die Beteiligung der Landschaftsverbände an der Bank sichergestellt werden soll, fand im Landtag keine Mehrheit.

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Dafür gestimmt
74
Dagegen gestimmt
89
Enthalten
1
Nicht beteiligt
21
Abstimmungsverhalten von insgesamt 185 Abgeordneten.

Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen sind mit jeweils 17,6 Prozent an der öffentlich-rechtlichen Förderbank NRW.Bank und mit 6,1 Prozent an der WestLB beteiligt. Damit verbunden sind Garantien für die Werthaltigkeit der Beteiligung der NRW.Bank an der
WestLB in Höhe von 2,2 Milliarden Euro.

Die SPD sorgt sich, dass eine Inanspruchnahme der Wertgarantie die Haushalte der beiden Landschaftsverbände bilanziell und liquiditätsmäßig zu stark belasten würde. Sollten sich diese darum künftig aus der NRW.Bank zurückziehen, würde dies aus Sicht der SPD zu einem erheblichen Verlust von kommunalem Einfluss durch die beiden Landschaftsverbände auf die Förderpolitik der Bank sowie von landespolitischen Mitwirkungsmöglichkeiten führen.

Auch die Ankündigung der Landesregierung, bei der NRW.Bank die Folgen hoher stiller Lasten aus der Finanzmarktkrise über eine Vollintegration des Wohnungsbauvermögens in Höhe von 18,5 Milliarden Euro auszugleichen, kritisiert die SPD. Es sei zu befürchten, dass dann deutlich weniger Fördermittel zur Verfügung stehen könnte und es Menschen mit geringem Einkommen deutlich erschwert würde, bezahlbare Wohnungen zu finden.

In ihrem Antrag fordert die SPD deshalb, die Beteiligung der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen an struktur- und förderpolitischen Entscheidungen in der NRW-Bank in vollem Umfang sicherzustellen. Zudem sollten die Landschaftsverbände vorübergehend aus Haftungsansprüchen, die sich aus der Finanzkrise ableiten lassen, entlassen werden.

Foto: Alles Schlumpf/flickr

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Weiterführender Link:
Antrag: Landesregierung muss untragbare Belastungen der kommunalen Familie aus der Finanzmarktkrise abwenden (Drs. 14/8881)