Mit einem Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen hatte der Landtag 2006 auch Enteignungen ermöglicht. Diese, so argumentieren die Grünen in ihrem Antrag, seien laut Grundgesetz jedoch nur "zum Wohle der Allgemeinheit" zulässig. Bei der umstrittenen Kohlenmonoxid-Pipeline handelt es sich um ein Projekt der Firma Bayer.
Durch eine Aufhebung des bestehenden "Enteignungsgesetzes" könnte überdies die kommunale Selbstverwaltung gestärkt und die negativen finanziellen Auswirkungen auf die privaten Haushalte korrigiert werden, heißt es in dem Antrag.
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Weiterführende Links:
Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf (Drs. 14/5961)
Antrag: Gesetz zur Aufhebung des Enteignungsgesetzes für die "BAYER-Kohlenmonoxid-Pipeline" (Drs. 14/5025)