Substanzielle Änderungen am Kinderbildungsgesetz

In ihrem Antrag kritisieren die Oppositionsfraktionen wesentliche Bestandteile des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und verlangen eine grundlegende Überarbeitung. CDU und FDP lehnten den Antrag ab.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
84
Dagegen gestimmt
98
Enthalten
1
Nicht beteiligt
4
Abstimmungsverhalten von insgesamt 187 Abgeordneten.

SPD und Grüne beanstanden in ihrem Antrag u.a. folgende Punkte:

Durch die Einführung von unterschiedlichen "Kopfpauschalen" je Kind und Betreuungszeit werde die Finanzierung der Gruppen unkalkulierbar. Dies habe einen Personalabbau und häufigen Personalwechsel zur Folge, worunter die pädagogische Arbeit und Bildung der Kinder leide.

Kommunen müssen seit dem Landeshaushalt 2006 die Höhe der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen selber festlegen und erhalten keine Kompensation vom Land für Mindereinnahmen. Dies habe zu einer Anhebung der Elternbeiträge geführt.

Das Ziel des KiBiz, die Betreuungsplätze für Unterdreijährige bis 2010 auf 80.000 Plätze anzuheben, bleibe hinter den Bedarfszahlen zurück.

Diese Kritik werde auch von der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, den kommunalen Spitzenverbänden und den beiden Kirchen geteilt, so die Oppositionsparteien.

Sie fordern deshalb eine Überarbeitung des Gesetzesentwurfs insbesondere in Bezug auf die Verbesserung der pädagogischen Qualität der frühkindlichen Bildung, landeseinheitliche Elternbeiträge und ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot an Plätzen für Kinder jeden Alters.

Foto: Konna E./flickr

________________

Weiterführende Links:
Antrag: Landesregierung muss KiBiz endlich zurücknehmen und substanzielle Änderungen vornehmen (Drs. 14/5061)
Gesetzentwurf zum Kinderbildungsgesetz (Drs. 14/4410)