Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Alexander Alvaro | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Angelika Beer | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 15 - Schleswig-Holstein | Nicht beteiligt | |
Rolf Berend | CDU/CSU (EVP) | 16 - Thüringen | Dafür gestimmt | |
Reimer Böge | CDU/CSU (EVP) | 15 - Schleswig-Holstein | Nicht beteiligt | |
Hiltrud Breyer | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 12 - Saarland | Dafür gestimmt | |
André Brie | DIE LINKE | 8 - Mecklenburg-Vorpommern | Dagegen gestimmt | |
Elmar Brok | CDU/CSU (EVP) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Udo Bullmann | SPD (S&D) | 7 - Hessen | Dafür gestimmt | |
Daniel Caspary | CDU/CSU (EVP) | 1 - Baden-Württemberg | Dafür gestimmt | |
Georgios Chatzimarkakis | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 12 - Saarland | Nicht beteiligt | |
Daniel Cohn-Bendit | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 7 - Hessen | Dafür gestimmt | |
Michael Cramer | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 3 - Berlin | Dafür gestimmt | |
Albert Deß | CDU/CSU (EVP) | 2 - Bayern | Dafür gestimmt | |
Christian Ehler | CDU/CSU (EVP) | 5 - Brandenburg | Dafür gestimmt | |
Markus Ferber | CDU/CSU (EVP) | 2 - Bayern | Dafür gestimmt | |
Karl-Heinz Florenz | CDU/CSU (EVP) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Ingo Friedrich | CDU/CSU (EVP) | 2 - Bayern | Dafür gestimmt | |
Heinz Michael Gahler | CDU/CSU (EVP) | 7 - Hessen | Nicht beteiligt | |
Evelyne Gebhardt | SPD (S&D) | 1 - Baden-Württemberg | Dafür gestimmt | |
Roland Gewalt | CDU/CSU (EVP) | 3 - Berlin | Dafür gestimmt | |
Norbert Glante | SPD (S&D) | 5 - Brandenburg | Dafür gestimmt | |
Lutz Goepel | CDU/CSU (EVP) | 13 - Sachsen | Dafür gestimmt | |
Alfred Gomolka | CDU/CSU (EVP) | 8 - Mecklenburg-Vorpommern | Dafür gestimmt | |
Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Alexander Graf Lambsdorff | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Nicht beteiligt |
Das Vertragswerk, das die Staats- und Regierungschefs am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet haben, soll die EU nach innen funktionsfähiger und nach außen handlungsfähiger machen. Durch die EU-Erweiterung auf 27 Mitgliedsstaaten war es zuletzt immer schwieriger geworden, mit der bisherigen institutionellen Ausgestaltung der Union Entscheidungen zu treffen. Dieses Problem zeigte sich beispielsweise in zentralen Politikfeldern, in denen einzelne Staaten durch ein Veto Entscheidungen blockieren konnten. In Zukunft soll es nur noch in Ausnahmefällen Veto-Entscheidungen geben, in der Regel soll nach dem Mehrheitsprinzip abgestimmt werden. Um bevölkerungsreiche Länder wie Deutschland, Frankreich oder Großbritannien nicht gegenüber kleinen Staaten wie Litauen oder Zypern zu benachteiligen, wurde mit dem Lissabon-Vertrag das Prinzip der doppelten Mehrheit eingeführt: Eine Entscheidung kommt dann zustande, wenn mindestens 55 Prozent der Mitgliedsstaaten zustimmen, die insgesamt 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten.
Weitere Änderungen durch den Vertrag von Lissabon:
Um mehr Kontinuität zu gewährleisten, soll der EU-Ratspräsident nicht wie bisher nur ein halbes Jahr amtieren, sondern vom Rat der Staats- und Regierungschefs auf zweieinhalb Jahre gewählt werden. Durch die längere Amtszeit wird dem Ratspräsidenten außerdem mehr Gewicht verliehen.
Die EU wird von einer Art Außenminister, dem "Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik" repräsentiert. Dieser soll einen diplomatischen Dienst erhalten und Vizepräsident der EU-Kommission werden. In der Kommission fällt der Posten des Außenkommissars weg.
Die zur Zeit 27 Mitglieder umfassende EU-Kommission soll schlanker werden. Ab 2014, wenn die Kommission auf zwei Drittel der EU-Staaten verkleinert werden soll, stellt nicht mehr jedes Mitgliedsland einen Kommissar. Stattdessen wechseln sich die einzelnen Länder ab.
Das EU-Parlament soll einerseits gestärkt werden und muss künftig bei fast allen Entscheidungen der Union zustimmen. Andererseits bleibt das Parlament nach wie vor ohne Mitspracherecht bei Entscheidungen, die die Außen- und Sicherheitspolitik betreffen. Auch darf das EU-Parlament weder eigene Gesetze vorlegen noch den Ratspräsidenten bestimmen.
Erstmals kann ein Mitgliedsstaat aus der EU austreten.
Die demokratische Kontrolle der Organe der Europäischen Union durch die nationalen Parlamente wird gestärkt. Diese erhalten das Recht, eine erneute Überprüfung von Rechtsvorschriften zu verlangen, wenn sie der Ansicht sind, dass durch diese das Subsidiaritätsprinzip verletzt wird.
Gegenüber dem Verfassungsvertrag, der 2005 nach ablehnenden Referenden in Frankreich und den Niederlanden verworfen wurde, verzichtet der Vertrag von Lissabon u.a. auf:
staatstypische Symbole wie Flagge und Hymne,
die Bezeichnung "Verfassung",
die Schaffung des Amtes eines EU-Außenministers (nun: "Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik"),
die Aufnahme der Grundrechtecharta, diese wird allerdings durch einen Verweis für rechtsverbindlich erklärt (außer in Großbritannien und Polen).
eine sofortige Einführung der doppelten Mehrheit bei Abstimmungen, dieses Prinzip wird erst ab 2014 eingeführt (s.o.).
Gegen den Lissabon-Vertrag gibt es vielfältige Kritik. Moniert wird u.a., dass das strukturelle Demokratiedefizit der Europäischen Union nicht gelöst wurde (kaum kontrollierbare Macht der Ministerialbeamten im Rat, Legitimation der EU-Verträge und der EU-Kommission, Gewaltenteilung, fehlendes Initiativrecht des Parlaments, Ersatz-Gesetzgebung durch EU-Fallrecht, eigenmächtige Kompetenzerweiterungen der EU-Institutionen). Die Linke, deren Abgeordnete mit einer Ausnahme gegen den Lissabon-Vertrag stimmte, kritisierte dessen neoliberale Ausrichtung. Ziel sei ein friedliches, soziales und demokratisches Europa, was mit dem Lissabon-Vertrag nicht erreicht werde.
Der Lissabon-Vertrag muss von allen 27 Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Die Iren hatten am 12. Juni 2008 den Reformvertrag in einem Referendum abgelehnt.