Am 26. Januar 2005 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Studiengebühren Ländersache sind und nicht vom Bund verboten werden dürfen. Damit kann jedes Bundesland selbst entscheiden, ob Studiengebühren eingeführt werden sollen oder nicht.
Am 23.02.2005 haben die CDU Abgeordneten Wolfgang Beuß, Karen Koop, Stefan Kraxner, Andreas C. Wankum, Dr. Diethelm Stehr, Thilo Kleibauer, Dr. A. W. Heinrich Langhein, Marino Freistedt sowie die CDU Fraktion einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht und beschlossen, in welchem der Senat ersucht wird, die Voraussetzung für die Einführung von Studiengebühren für das Erststudium ab Sommersemester 2006 zu schaffen.
Laut Wissenschaftsbehörde soll die Höhe der Studiengebühren 500 EURO pro Semester betragen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll bereits nach der Sommerpause in die Bürgerschaft eingebracht werden.