40.000 Euro von Ex-Banker

CDU-Großspende monatelang nicht gemeldet

Ein ehemaliger Investmentbanker und Lobbyist spendete der CDU 40.000 Euro. Doch die gesetzlich vorgeschriebene Meldung ließ acht Monate auf sich warten. Die Partei will sich nicht äußern. Was steckt dahinter?

von Martin Reyher, 27.01.2025
CDU-Parteizentrale Berlin

Das Konrad-Adenauer-Haus in Berlin, Zentrale der CDU.

Die Spende, die die CDU am 8. Januar 2025 bei Bundestagspräsidentin Bärbel Bas meldete, war ungewöhnlich. Denn sie verstieß gegen das Gesetz.

Es geht um 40.000 Euro, die die CDU von einer Privatperson aus Frankfurt am Main erhalten hat.

Laut Parteiengesetz müssen Parteien Spendensummen von mehr als 35.000 Euro "unverzüglich" bei der Bundestagspräsidentin melden. Doch die CDU ließ sich viel Zeit: Vom Eingang der Spende am 26. April 2024 bis zur Anzeige beim Bundestag dauerte es mehr als acht Monate.

Mehr als 50 Lobbytermine mit der Regierung

Spender ist Christoph Brand, bis 2014 Partner und danach Berater der Investmentbank Goldman Sachs. Seine Adresse, die zusammen mit der Spende auf der Internetseite des Bundestags angegeben ist, lautet “c/o Taunusanlage 9, 60329 Frankfurt” – die Deutschlandzentrale von Goldman Sachs.

Screenshot Großspende von Christoph Brand an die CDU von der Internetseite bundestag.de
Im April.2024 erhielt die CDU die 40.000 Euro – dann vergingen mehr als acht Monate bis zur Meldung beim Bundestag. Nach dem Gesetz sind Großspenden von mehr als 35.000 Euro "unverzüglich" zu melden. (Screenshot von bundestag.de)

Für Goldman Sachs ging Brand jahrelang als Berater und Lobbyist bei der Bundesregierung ein und aus. Zwischen 2009 und 2022 hatte er mehr als 50 Termine mit hochrangigen Mitgliedern der Regierung, wie diese auf Anfragen der Opposition mitteilte.

Derzeit ist Brand Vorstandsmitglied bei der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung.

Spende wurde aufgeteilt

Warum hat die CDU Brands 40.000-Euro-Spende nicht "unverzüglich" dem Bundestag gemeldet, wie es das Gesetz vorschreibt? Ein Parteisprecher erklärte auf Anfrage, dass in diesem Jahr der Rechenschaftsbericht 2024 erstellt werde. Zu “weiteren Details” wollte er sich nicht äußern.

Nach Informationen von abgeordnetenwatch.de handelte es sich bei Brands 40.000 Euro-Spende um mehrere Einzelzahlungen, die der Ex-Banker auf vier CDU-Gliederungen verteilte: Geld erhielt die Bundespartei, die Landesverbände Hessen und Thüringen sowie der Kreisverband Frankfurt am Main.

Wie ein Sprecher des Deutschen Bundestages gegenüber abgeordnetenwatch.de mitteilte, gingen die Spenden zwischen dem 23. und 26. April 2024 bei der CDU ein. Es bestehe eine Meldepflicht, auch wenn jede einzelne Spende für sich genommen unter der Meldegrenze liege, so der Sprecher. Entscheidend sei, dass es sich um “einen Spendenentschluss” des Spenders gehandelt habe.

Auch 100.000 Euro-Spende verspätet gemeldet

Es ist nicht das erste Mal, dass die CDU eine Großspende mit großer Verspätung beim Bundestag meldet. Im Jahr 2017 dauerte es zwei Monate, bis die Partei 100.000 Euro des Immobilienunternehmers Christoph Alexander Kahl anzeigte. Auch damals handelte es sich um eine Spende, die auf mehrere Parteigliederungen verteilt wurde.

Warum hat die CDU wiederholt Zehntausende Euro nicht gemeldet? Dahinter dürfte eher grobe Fahrlässigkeit als böse Absicht stecken. Bei jedem Spendeneingang muss eine Partei intern prüfen, ob eine andere Parteigliederung – etwa ein Kreis- oder Landesverband – zeitgleich eine Spende von derselben Person oder demselben Unternehmen erhalten hat und die Gesamtsumme außerdem über 35.000 Euro liegt. Dies funktioniert in der Praxis offenbar nur unzureichend.

Gesetzesverstoß bleibt ohne Konsequenzen

Die Parteien können mit den laxen Transparenzregeln vermutlich gut leben. Das Parteiengesetz verpflichtet sie zwar, Großspenden über 35.000 Euro “unverzüglich” anzuzeigen – Sanktionen bei Verstößen kennt das Gesetz jedoch nicht. 

Für die CDU blieben die beiden Verstöße gegen das Parteiengesetz deshalb folgenlos.

Wann Parteispenden offengelegt werden müssen

Ab einer Summe von mehr als 10.000 Euro pro Jahr an eine Partei muss die Spende im Rechenschaftsbericht der Partei angegeben werden. Rechenschaftsberichte erscheinen jedoch erst mit einem großen zeitlichen Verzug (die derzeit aktuellsten stammen aus dem Jahr 2022). Vor diesem Hintergrund ist ein weiterer Schwellenwert wichtig: Liegt die Spendensumme über 35.000 Euro, muss die Partei sie “unverzüglich” beim Bundestag melden. Die Spende wird dann zeitnah auf dessen Webseite veröffentlicht.

Lizenz: Der Text auf dieser Seite steht unter der Creative Commons Lizenz BY-NC-SA 4.0.

E-Mail-Adresse