Rettungsdienstgesetz
Namentlich abgestimmt wurde über eine Neufassung des Rettungsdienstgesetzes. Die Landesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, welcher darauf abzielt, die Notfallversorgung zu verbessern und die Rechtssicherheit zu erhöhen. Dazu soll unter anderem die Planungsfrist, also die Zeit, bis die ersten Rettungsmittel am Unfallort eintreffen, auf zwölf Minuten festgelegt werden. Außerdem soll durch die Neufassung des Gesetzes die Qualitätssicherung gestärkt und die Erprobung neuer Versorgungskonzepte erleichtert werden.
Zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen vor.
Der Gesetzentwurf wurde in seiner Gesamtheit mit 83 Ja-Stimmen zu 48 Nein-Stimmen angenommen. Enthaltungen gab es keine.