Die Frage, ob Geflüchtete landesweit zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden sollen, ist eine hochkontroverse Diskussion. Die ersten drei bis sechs Monate dürfen Asylbewerber:innen nicht arbeiten. Nach der aktuellen gesetzlichen Regelung ist es jedoch möglich Asylbewerber:innen bis zu vier Stunden am Tag zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Die Betroffen bekommen dazu 80 Cent die Stunde als Aufwandsentschädigung. Tätigkeitsbereiche sind hauptsächlich die Reinigung von öffentlichen Plätzen und die Pflege von Grünanlagen. Falls die betroffene Person sich weigert können finanzielle Sanktionen von bis zu 180€ monatlich verhängt werden.
Insgesamt haben die Kandidierenden zu dieser Frage eine klar Haltung: 48% der teilnehmenden Kandidierenden stimmen der These zu, während 42% sie ablehnen und nur 10% neutral bleiben.
Diese These wird von der CDU mit 94% Zustimmung stark unterstützt. Die FDP zeigt ebenfalls eine hohe Zustimmung (80%). Die AfD und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) sprechen sich geschlossen für diese Maßnahme aus, jeweils mit 100% Zustimmung.
Mario Voigt (CDU) begründet seine Zustimmung wie folgt:
Geflüchtete dürfen in den ersten drei Monaten nach Ankunft aufgrund der Regeln im Asylbewerberleistungsgesetz nicht arbeiten. Die Arbeitspflicht erleichtert Integration, führt an den Arbeitsmarkt heran und schafft mehr Akzeptanz in der Bevölkerung.
Die Grünen hingegen lehnen den Vorschlag größtenteils ab (81% Ablehnung). Kandidierende der Linken positionieren sich ebenfalls gegen diese Maßnahme (87% Ablehnung), ebenso wie die Kandididerenden der SPD (67% Ablehnung, 19% Zustimmung).
Der Spitzenkandidat der SPD, Georg Maier, positioniert sich entgegen der Mehrheit seiner Partei neutral mit der folgenden Begründung:
Gemeinnützige Arbeit durch Geflüchtete verursacht einen unnötig hohen bürokratischen Aufwand. Viel wichtiger ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Geflüchtete einer tatsächlichen Erwerbsarbeit nachgehen können.