Infektionsschutzgesetz verfassungsgerichtlich überprüfen lassen
Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Entschließungsantrag die verfassungsgerichtliche Überprüfung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Aufgrund der Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz solle das Infektionsschutzgesetz in der aktuell gültigen Fassung für nichtig erklärt werden.
Der Entschließungsantrag wurde mit 54 Gegenstimmen abgelehnt. Dafür stimmten 17 Abgeordnete, es gab keine Stimmenthaltungen.
Dafür gestimmt
17
Dagegen gestimmt
54
Enthalten
0
Nicht beteiligt
17
Abstimmungsverhalten von insgesamt 88 Abgeordneten.