Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts (Änderungsantrag)
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, welcher sich auf einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts bezieht, sieht die Anpassung der Jahresangabe von "2025" zu "2026" in § 102 Absatz 3 vor. Der Absatz besagt, dass die Kommunalaufsichtsbehörde beginnend mit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 (Formulierungsvorschlag im Gesetzentwurf) die Genehmigung solange zurückzustellen hat, bis der prüffähige Jahresabschluss des Vorjahres dem Rechnungsprüfungsamt übergeben wurde. Mit der beantragten Änderung der Jahresangabe solle, so die Fraktion DIE LINKE, auf die eindringliche Bitte des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt regiert werden, den Kommunen noch eine letzte Fristverschiebung zur Erstellung der noch offenen Jahresrechnungen einzuräumen.
Der Änderungsantrag wurde mit 52 Neinstimmen abgelehnt. 33 Abgeordnete stimmten dafür, es gab keine Enthaltungen.