Landeswahlsystem Hessen 2023

Am 8. Oktober 2023 wird die neue Landesregierung in Hessen gewählt. In 55 Wahlkreisen dürfen dann alle Personen wählen, die das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen vor Wahltag ihren Wohnsitz im Land Hessen haben. Der hessische Landtag hat insgesamt 110 Abgeordnete. Diese werden nach den Grundsätzen einer personalisierten Verhältniswahl gewählt, d.h. jeder der 55 Wahlkreise wählt eine:n Abgeordneten, die restlichen 55 Abgeordneten werden aus Landeslisten gewählt.

Wie wird gewählt?

Jede:r Wähler:in hat jeweils zwei Stimmen: eine Wahlkreisstimme für die Wahl der:des Abgeordneten aus dem Wahlkreis (Wahlkreisbewerber:in) und eine Landestimme für die Wahl einer Landesliste. Die Anzahl der Sitze, die die Parteien und Wählergruppen erhalten, wird anhand der insgesamt abgegeben und gültigen Stimmen errechnet. Die Reihenfolge der Kandidierenden auf den Listen wird von den Parteien festgelegt und kann nicht von den Wähler:innen beeinflusst werden.

Berechnung und Verteilung der Sitze

Es gibt im hessischen Landtag 110 Sitze. Für die Berechnung der Sitzverteilung werden nur die Landeslisten berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der gültigen Landesstimmen erhalten haben. 55 Sitze im Landtag gehen an die Kandidat:innen mit den meisten Stimmen in ihrem jeweiligen Wahlkreis (Direktmandat). Die anderen 55 Sitze werden über die Landesstimmen vergeben. Diese Stimme wird nicht an eine Person sondern an eine Partei vergeben. Wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält als ihr gemäß der Verhältniswahl zustehen, entstehen sogenannte "Überhangmandate". Um diese auszugleichen erhalten andere Parteien "Ausgleichsmandate".

 

Quelle:

Landeswahlleitung Hessen