Landtagswahlrecht Bayern 2023

Am 8. Oktober wählt Bayern den nächsten Landtag. In den 91 Stimmkreisen sind alle Personen stimmberechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Der Bayerische Landtag umfasst 180 Sitze und setzt sich nach dem „verbesserten Verhältniswahlrecht“ zusammen.

Was bedeutet das? Wie genau wird gewählt?

Ähnlich wie bei der Bundestagswahl werden auch bei der Landtagswahl in Bayern zwei Stimmen vergeben, eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wird in Bayern ein:e Stimmkreisabgeordnete:r gewählt, mit der Zweitstimme wählt man eine:n Wahlkreisabgeordnete:n. Die Stimmkreiskandidierenden sind in allen anderen Stimmkreisen eines Wahlkreises als Wahlkreisbewerber:innen wählbar.

  • Erststimme: Bei der Landtagswahl in Bayern gibt es 91 Stimmkreise um sicherzustellen, dass jede Region mindestens eine:n Abgeordnete:n in den Landtag entsendet. Mit ihrer Erststimme wählen die Bürger:innen eine:n Direktkandidat:in aus ihrem Stimmkreis. Die Person mit den meisten Erststimmen ist gewählt. Dieses Prinzip gibt es auch bei anderen Landtagswahlen mit dem Unterschied, dass dort die bayerischen Stimmkreise Wahlkreise genannt werden.
  • Zweitstimme: Die übrigen 89 Plätze des bayerischen Landtags werden über die Zweitstimme vergeben. Hierfür erstellen die Parteien für jeden der sieben Regierungsbezirke ("Wahlkreise") Listen mit ihren Kandidierenden. Die Länge dieser Listen variiert, da die Regierungsbezirke je nach Anzahl ihrer wahlberechtigten Einwohner:innen unterschiedlich viele Sitze im Landtag erhalten. Mit der Zweitstimme wählen die Bürger:innen eine:n Kandidierende:n von diesen Listen und bestimmen somit, wer neben den Direktkandidat:innen den Landtag einzieht. Damit sind die Listen flexibel und anders als in anderen Bundesländer gewinnen auch hier die Kandidierenden mit den meisten Stimmen.

Berechnung und Verteilung der Sitze

Eine Partei, die landesweit weniger als fünf Prozent der Stimmen erreicht, kann nicht in den Bayerischen Landtag einziehen. Für Parteien mit mindestens fünf Prozent wird berechnet, wie viele Sitze ihnen in jedem Regierungsbezirk zustehen. Wenn eine Partei beispielsweise in einem Wahlkreis 50 Prozent der Erst- und Zweitstimmen gewonnen hat, erhält sie die Hälfte der dort insgesamt zu vergebenden Sitze.

Zuerst ziehen alle Direktkandidierenden ein, die ihren jeweiligen Stimmkreis gewonnen haben. Falls die entsprechende Partei noch weitere Sitze zur Verfügung haben, ziehen in den verschiedenen Wahlkreisen die Listenkandidat:innen mit den meisten Stimmen ein. Bei der Landtagswahl in Bayern geht anders als bei der Bundestagswahl die Erststimme nicht "verloren", wenn der:die Bewerber:in nicht siegt. Denn: Die Anzahl der Stimmen, die eine Person als Erststimme im Stimmkreis erhalten hat wird mit der Anzahl zusammengerechnet, die die Person als Teil der Wahlliste erhalten hat. Somit ergibt die Kombination aus beiden Stimmen das Endergebnis.

Überhang- und Ausgleichsmandate

Wenn eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Direktmandate gewinnt als ihr aufgrund der Gesamtstimmenzahl zustehen (Überhangmandate), werden diese ausgeglichen. Um das Gesamtergebnis dennoch in der Sitzverteilung widerzuspiegeln, erhalten die anderen Parteien zusätzliche Sitze für ihre Listenkandidierenden (Ausgleichsmandate). In der 18. Wahlperiode (2018-2023) besteht der Bayerische Landtag daher aus 205 Abgeordneten.

 

Quellen:

Bayerisches Landesamt für Statistik

Bayerischer Landtag