Antisemitismusklausel in Landesverfassung verankern

Der Gesetzentwurf, welcher von den Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Der Linken ausgearbeitet wurde, beinhaltet die Forderung, eine Antisemitismusklausel in der Landesverfassung von Brandenburg zu verankern. Der Hauptausschuss legte eine Beschlussempfehlung zur namentlichen Abstimmung vor, welche die Annahme des Gesetzentwurfes forderte.

Die Beschlussempfehlung und damit der Gesetzentwurf wurde mit 56 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, CDU, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Dagegen gestimmt hat die Fraktion AfD mit 19 Gegenstimmen. Vier Abgeordnete haben sich enthalten und zehn waren nicht an der Abstimmung beteiligt.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
56
Dagegen gestimmt
19
Enthalten
4
Nicht beteiligt
9
Abstimmungsverhalten von insgesamt 88 Abgeordneten.

Die gesellschaftliche Entwicklung in Brandenburg hat gezeigt, dass es noch immer antisemitische Tendenzen gegen Juden und Jüdinnen in Deutschland gibt. Da Deutschland eine historische Verantwortung trägt ist die Bekämpfung dieses Hasses essentiell für ein friedliches Zusammenleben.

In dem Gesetzentwurf fordern einige Fraktionen nun die Bekämpfung des Antisemitismus und die Stärkung des jüdischen Lebens in Deutschland, sowie die Beziehung zu Polen.

Eine große Herausforderung für das Land sei auch die Gleichstellung der Geschlechter in vielen gesellschaftlichen Bereichen. Brandenburgs Gleichstellungspolitik soll deshalb vorangetrieben werden, indem die Verfassung an die geschlechtergerechte Sprache angepasst wird.