Hintergrund des Änderungsantrags über die Anpassung des Atomgesetzes (AtG) ist laut AfD-Fraktion die Energiekrise, die sich seit 2020 durch steigende Preise für Öl, Erdgas und Strom bemerkbar macht und durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verschärft wurde. Problematisiert wird die erhebliche Abhängigkeit Deutschlands von ausländischem Erdgas, das bislang hauptsächlich aus Russland bezogen wurde.
Um die nur unzureichend gefüllten Erdgasspeicher auszugleichen und einen Ersatz zur Deckung des Bedarfs des Landes nach Wärme und Strom zu finden, schlägt die AfD-Fraktion vor, die Abschaltung der noch bestehenden deutschen Atomkraftwerke (Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2) zu stoppen. Die betreffenden Anlagen sollen nach dem AtG entfristet und die Strommengenbegrenzung abgeschafft werden. Zudem sieht der Antrag vor, den Betreibern zur Sicherstellung eines wirtschaftlich sinnvollen Betriebs eine entschädigungsbewährte Laufzeit von 20 Jahren zuzusagen. Somit sollen die Atomkraftwerke für mehrere Jahre nach 2022 zur Verfügung stehen.
Die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses sieht die Ablehnung des Änderungsantrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE vor. Die SPD begründet diese Entscheidung damit, dass Atomkraft eine nicht beherrschbare Hochrisikotechnologie sei. Die CDU/CSU-Fraktion lehnt den Entwurf vor allem deshalb ab, weil die AfD zuletzt einen unbefristeten Weiterbetrieb der Atomkraft gefordert habe und man nur einen zeitlich befristeten Weiterbetrieb bis 2024 akzeptieren könnte. DIE LINKE argumentiert, ein Weiterbetrieb der Atomkraftwerke sei mit großen Sicherheitsrisiken und hohen Kosten verbunden.
Namentlich abgestimmt wurde über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion, welcher mit 544 Gegenstimmen abgelehnt wurde. Einzig die antragstellende AfD-Fraktion sowie zwei fraktionslose Abgeordnete, Robert Farle und Johannes Huber, stimmten für den Antrag.