Der Antrag der AfD-Fraktion sieht vor, nach Art. 25 der bayerischen Landesverfassung einen Untersuchungsausschuss mit insgesamt zehn Mitgliedern aus allen Fraktionen einzusetzen. Der Untersuchungsausschuss soll sich mit dem Verdacht befassen, dass Georg Nüßlein (CSU) und Alfred Sauter (CSU) Provisionszahlungen für Masken erhalten haben, die sie der Bundesregierung und bayerischen Landesregierung vermittelten.
In diesem Zusammenhang soll der Untersuchungsausschuss eine Reihe von Fragen zu dem Sachverhalt hinterfragen und aufklären. Unter anderem soll zum Beispiel geprüft werden, ob personelle oder verwandschaftliche Verflechtungen zwischen der Firma ENIX, die die Masken verkaufte, und der Staatsregierung Bayerns bestehen. Außerdem soll sich der Untersuchungsausschuss etwa mit Fragen zum womöglichen Scheitern der Aufklärung des Falles und möglichen Konsequenzen daraus auseinandersetzen.
Zur Begründung des Antrages argumentiert die AfD-Fraktion ihrem Antrag, dass es gelte, „die Selbstbedienungsmentalität zu bekämpfen und den Landtag zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern zu bewegen.“ Der Untersuchungsausschuss sei ein möglicher Kontrollmechanismus, um dieses Ziel zu erreichen. Martin Böhm (AfD) äußerte dazu in der Aussprache zu dem Antrag seiner Fraktion, dass die anderen Abgeordneten in namentlicher Abstimmung zeigen könnten, „ob Sie Gesetz oder Geschwurbel hier in diesem Hohen Haus haben wollen.“
Tobias Reiß (CSU) konterte, dass nicht die Frage, wer dem „abstrusen“ Antrag zustimme ein Offenbarungseid sei, sondern der gesamte Auftritt der AfD in der Frage. Der Antrag diffamiere alle, die sich zu Beginn der Corona-Krise „in einer absoluten Notlage, in einer noch nie da gewesenen Krise mit aller Kraft um das Wichtigste gekümmert haben[.]“ Auch ihne entsetze es, dass sich in dieser Situation einige Glücksritter die Taschen voll gemacht hätten. Dennoch dürfe man nicht grundsätzlich diejenigen unter Generalverdacht stellen, die sich in dier Situation engagiert hätten. Außerdem seien Fragen wie die der Einführung eines Lobbyregister, für das es zudem in Bayern bereits ein Gesetz gebe, nicht für einen Untersuchungsausschuss geeignet.
Dieser Einschätzung schlossen sich im Großen und Ganzen auch die übrigen Fraktionen an. Florian Siekmann (GRÜNE) sprach beispielsweise von der „mangelnde[n]“ Qualität des Antrags. Unter anderem würden unterschiedliche Fälle durcheinandergeworfen. Das sei „billige Skandalisierung ohne Substanz“. Die AfD solle die Aufklärungsarbeit „den Profis in diesem Hause [...] überlassen[.]“ Alexander Hold (FREIE WÄHLER) stellte die Seriosität des Antrags ebenfalls in Frage. Dr. Simone Strohmayr (SPD) schloss sich dieser Einschätzung an, betonte jedoch, dass die Maskenaffäre rund um sowohl CSU als auch FREIE WÄHLER vollständig aufgeklärt werden müsse. Auch Martin Hagen (FDP) kritisierte erneut den seiner Ansicht nach handwerklich schwachen Antrag und stelllte die von seiner Fraktion vorgeschlagene Möglichkeit zur Einsetzung eines Sonderermittlers zur Aufklärung der Sachverhalte vor.
Der Antrag wurde mit 30 Ja-Stimmen der AfD-Fraktion gegenüber 72 Nein-Stimmen aller anderen Fraktionen geschlossen abgelehnt. Der aus der AfD ausgetretene Fraktionslose Markus Plenk enthielt sich.
97 Abgeordnete haben sich nicht beteiligt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im bayerischen Landtag die Absprache getroffen wurde, dass das Plenum zum Infektionsschutz mit der Hälfte der Abgeordneten tagt. Die Fraktionsstärken sind dabei erhalten geblieben.