In Deutschland gilt durch Beschluss des Bundestags vom 25. März 2020 eine epidemische Lage nationaler Tragweite. Das ist nach § 5 des Infektionsschutzgesetzes möglich, wenn „eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht.“ Dadurch werden der Bundesregierung weitreichende Befugnisse zur Pandemiebekämpfung eingeräumt. Ohne Zustimmung des Bundesrats können dann zum Beispiel Verordnungen zu Tests, Impfungen, Arbeitsschutz und Einreise erlassen werden.
Die Feststellung einer epidemischen Lage nationaler Tragweite gilt jeweils für höchstens drei Monate, falls der Bundestag in dieser Zeit kein Fortbestehen der epidemischen Lage feststellt. Das ist zuletzt bei per Abstimmung vom 11. Juni 2021 geschehen.
Vor diesem Hintergrund sieht der von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachte Antrag vor, im Rahmen der Sondersitzung des Bundestags am 25. August erneut das Fortbestehen der epidemischen Notlage nationaler Tragweite festzustellen.
Gleichzeitig wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, einen Vorschlag für eine Änderung von § 28a des Infektionsschutzgesetzes vorzulegen. Die 7-Tage-Inzidenz soll dann aufgrund des Impffortschritts nicht mehr als zentraler Maßstab verwendet werden. Stattdessen müsse man zum Beispiel Indikatoren wie die Hospitalisierungsrate berücksichtigen. Dabei sollen auch die Folgen von „Long-Covid“ in Erwägung gezogen werden.
Zur Begründung wird in dem Antrag argumentiert, dass angesichts des erneuten Anstiegs der COVID-19-Fallzahlen in Deutschland trotz des Impffortschritts weiterhin eine erhebliche Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung gegeben sei. Eine Überlastung des Gesundheitssystems könne weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Diese Situation werde laut den Antragsstellenden durch das Auftreten von besorgniserregenden Mutationen wie der Delta-Variante noch weiter verschärft.
Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) habe zuletzt im Juli 2021 festgestellt, dass die Pandemie weiterhin einen internationalen Notfall für die Öffentliche Gesundheit darstellt.
Im Übrigen hätten auch die Bundesländer den Bundestag auf der Grundlage dieser Ausgangssituation einstimmig darum gebeten, die epidemische Lage nationaler Tragweite zu verlängern.
Die Oppositionsfraktionen schlossen sich dieser Einschätzung zu großen Teilen nicht an. Im Vorfeld erklärten beispielsweise die Fraktionen der FDP und Bündnis 90/Die Grünen, dass sie die Verlängerung der Pandemie-Notlage um weitere drei Monate für verfassungswidrig halten. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) erklärte dazu dem Redaktionsnetzwerk Deutschland:
Die Bundesregierung hat uns auf unsere Nachfrage nicht einmal ansatzweise überzeugend darlegen können, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems absehbar droht.
Auch die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt hielt eine unveränderte Verlängerung der epidemischen Lage für falsch. Diese zu beenden sei zwar nicht der richtige Weg, aber es brauche eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes.
Jan Korte, der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, erklärte zur Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite, dass der Antrag der Beweis für das Scheitern der Bundesregierung in der Pandemiebekämpfung sei. Allein deshalb könne man dem Antrag nicht zustimmen.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, Detlev Spangenberg, befand, dass die Bedingungen zur Fortführung der epidemischen Lage nicht mehr gegeben seien. Da sich die Situation mittelfristig nicht ändern würde, müsse man sich die Frage stellen, wie lange diese Lage noch aufrechterhalten bleiben soll.
Der Antrag wurde mit 325 Ja-Stimmen der CDU- und SPD-Fraktion gegen 252 Nein-Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Fünf Abgeordnete haben sich enthalten. 127 Abgeordnete haben sich nicht beteiligt.