Der Antrag der SPD-Fraktion folgt einem früheren verfassungsändernden Gesetzentwurf zur Herabsetzung des Wahlalters bei Landtagswahlen in NRW. Dieser wurde im Februar 2020 in zweiter Lesung mit Stimmen von FDP, CDU und AfD abgelehnt. Der Antrag fordert den Landtag daher erneut auf, einen Gesetzentwurf zur Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen von 18 auf 16 Jahre einzubringen.
Zur Absenkung des Wahlalters ist in Nordrhein-Westfalen eine Verfassungsänderung notwendig. Diese müsste der Landtag mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen.
Die SPD hebt in ihrem Antrag hervor, dass das Wahlalter ab 16 auf Bundesebene inzwischen auch der Beschlusslage der an der Regierung beteiligten FDP entspreche. Insbesondere der stellvertrende Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens, Joachim Stamp, habe die Absenkung des Wahlalters öffentlich selbst unterstützt.
Inhaltlich betonen die Antragsstellenden die erwarteten langfristigen Chancen zur „Mobilisierung gerade in politik- und bildungsferneren [...] Nichtwählermillieus“. Nicht zuletzt sei es durch die Absenkung des Wahlalters möglich, bei Jugendlichen das Gefühl der Selbstwirksamkeit zu erhöhen. Dieser Einschätzung schloss sich die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen an.
In der Aussprache zu dem Antrag wandte Thorsten Schick für die CDU ein, dass das Konzept nicht zu Ende gedacht sei. Es wäre unklar, wie konkret sich das geänderte Wahlrecht gestalte. Zudem stellten sich damit unter anderem auch Fragen in Bezug auf das Strafrecht. Angela Freimuth fügte für die FDP hinzu, dass abseits aller inhaltlichen Überlegungen auch mit den Stimmen der FDP keine Zweidrittelmehrheit für die notwendige Verfassungsänderung gegeben sei. Die AfD kritisierte, dass es sich bei dem Antrag um einen Versuch der SPD handle, Wählerstimmen zu gewinnen. Außerdem würde man damit Diskussionen um eine weitere Herabsetzung des Wahlalters, etwa auf 12 Jahre, vorbereiten.
Mit 72 Ja-Stimmen der SPD- und Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion gegen 110 Nein-Stimmen der CDU, FDP und AfD wurde der Antrag abgelehnt. 17 Abgeordnete haben sich nicht beteiligt.