Auf­hebung des Vermögen­steuergesetzes

Der Bundestag stimmt über einen Gesetzentwurf und einen Antrag der FDP-Fraktion ab, die zum Thema der Vermögensteuer eingebracht wurden. Die Beschlussempfehlung des Finanzauschusses rät dazu sowohl den Gesetzentwurf als auch den Antrag abzulehnen.

Der Gesetzentwurf wird mit 462 Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Linke und Bündnis90/Die Grünen abgelehnt. lediglich die FDP und die AfD stimmen für den Entwurf. Außerdem gibt es zwei Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
150
Dagegen gestimmt
462
Enthalten
2
Nicht beteiligt
95
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Die FDP fordert in ihrem Gesetzentwurf die Aufhebung des Vermögensteuergesetzes.

Das Vermögensteuergesetz ist formal bis heute in Kraft, darf aber seit einem Urteil des Bundesverfassungsgericht im Jahre 1995 für den Zeitraum nach 1996 nicht mehr angewandt werden. Das Bundesverfassungsgericht stellte damals eine Ungleichbehandlung bei der Bewertung der verschiedenen Vermögenswerte fest, was nicht mit dem  allgemeinem Gleichheitssatz (Artikel 3 GG) zu vereinbaren war.

Die FDP argumentiert in ihrem Entwurf damit, dass Deutschland im internationalen Vergleich hohe Steuersätze erhebt und die Vermögensteuer eine zusätzliche Belastung der Vermögenseinkommen bedeute. Dies würde sich wiederum negativ auf die Ersparnisbildung und auf Finanzinvestitionen auswirken. Deutschland liegt in puncto Steuerbelastung nach Daten der OECD etwa im oberen Mittelfeld.

Im Antrag der FDP wird unter anderem die Abschaffung des Solidaritätszuschlags auch für Anleger, die Freistellung von mindestens fünf Jahre lang gehaltenen Wertpapieren von der Kapitalertragssteuer und die vollständige steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus Wertpapiergeschäften gefordert.

Der Gesetzentwurf wird mit 462 Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Linke und Bündnis90/Die Grünen abgelehnt. lediglich die FDP und die AfD stimmen für den Entwurf. Außerdem gibt es zwei Enthaltungen.

Der Antrag der FDP wird ebenso abgelehnt.