Geschäfte mit Corona-Schutzausrüstung

Das ist Spahns Maskenliste

Welche Abgeordnete wandten sich vergangenes Jahr im Zusammenhang mit Maskengeschäften an das Gesundheitsministerium? Nach großem öffentlichem Druck hat das Haus von Jens Spahn dem Bundestag nun eine Liste mit den Namen von 40 Abgeordneten zukommen lassen, die wir hier veröffentlichen. Seine Korrespondenzen mit den Abgeordneten hält das Ministerium bislang noch unter Verschluss.

von Martin Reyher, 27.04.2021

Nach Enthüllungen über lukrative Maskengeschäfte hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Veröffentlichung einer Liste von beteiligten Abgeordneten versprochen, war davon aber kurze Zeit später wieder abgerückt. Nun aber hat das Bundesgesundheitsministerium eine Maskenliste zusammengetragen, auf der die Namen von 40 Abgeordneten stehen, und an den Gesundheitsausschuss des Bundestags übermittelt. Wir veröffentlichen die Aufstellung an dieser Stelle.

Die Maskenliste dürfte eine Reaktion auf den großen öffentlichen Druck sein. In den vergangenen Wochen hatte es zahlreichen Pressenanfragen sowie 395 Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz gegeben. Die IFG-Anfragen waren das Ergebnis unserer „Aktion Ehrensache“, die wir zusammen mit FragDenStaat initiiert hatten. 

Aus der Liste geht unter anderem hervor, dass es größtenteils Abgeordnete von CDU und CSU waren, die sich im Zusammenhang mit Masken-Deals an das Gesundheitsministerium wandten. Alleine über das Bundestagsbüro von Jens Spahn, der gleichzeitig Minister und Abgeordneter ist, kamen Kontakte zu 29 Masken-Unternehmen zustande. Über die Verkehrspolitiker Christoph Ploß und Björn Simon gab es Kontakte zu sechs bzw. vier Unternehmen, die fürs Ministerium Masken beschafften.

(Dokument "Abgeordnete, die im Zusammenhang mit abgeschlossenen Maskengeschäften im Kontakt mit dem Gesundheitsministerium standen". Ggfs. müssen Sie dieses zunächst aktivieren.)

Auch Politiker unter Korruptionsverdacht stehen auf der Liste

In der Tabelle sind Bundestagsabgeordnete aufgeführt, die "im Kontext tatsächlich abgeschlossener Verträge" von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) im Jahr 2020 mit dem Gesundheitsministerium kommuniziert haben, unabhängig davon, ob der Kontakt vor oder nach Vertragsabschluss erfolgte. Einige Parlamentarier:innen wandten sich beispielsweise nach Vertragsabschluss an Spahn persönlich, um für ein Unternehmen auf die Erstattung der Rechnung durch das BMG zu drängen. Der SPIEGEL hatte mehrere dieser Fälle öffentlich gemacht. Ob die Abgeordneten auch an der Vermittlung des Geschäfts beteiligt waren, sagt die Aufstellung nichts aus.

In der Liste tauchen unter anderem Abgeordnete auf, die unter Korruptionsverdacht stehen. Der frühere CSU-Fraktionsvize Georg Nüßlein, gegen den die Generalstaatsanwaltschaft München wegen des Verdachts der Bestechlichkeit bei der Vermittlung von Maskengeschäften ermittelt, sowie die inzwischen zurückgetretenen ehemaligen CDU-Abgeordneten Nikolas Löbel und Mark Hauptmann sind darauf zu finden. Neben Unions-Politiker:innen vermittelten auch FDP-Chef Christian Lindner, der in Berlin Mieter einer Wohnung von Gesundheitsminister Spahn ist, sowie die SPD-Abgeordneten Bärbel Bas und Johannes Fechner Kontakte in Bezug auf die Beschaffung von Masken.

"Keine Anhaltspunkte für Fehlverhalten und Provisionszahlungen"

Dem Gesundheitsministerium lägen "keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten, Provisionszahlungen oder die Gewährung anderer Vorteile sowie eine illegitime Einflussnahme auf das Handeln des Ministeriums vor", heißt es in dem Schreiben an den Gesundheitsausschuss. Nicht alle Abgeordnete hatten ihre Zustimmung zur Veröffentlichung der Angaben erteilt. Das Ministerium veröffentlichte diese - gestützt auf ein rechtliches Gutachten - aber dennoch.

Mit der Übersicht der Bundestagsabgeordneten ist allerdings unsere „Aktion Ehrensache“ noch lange nicht beendet. Im Rahmen der Aktion wurden bislang Anfragen zu den Kontakten von 395 Abgeordneten mit dem Gesundheitsministerium gestellt, darunter auch nach Korrespondenz und Angebotsdokumenten. Auch Fälle, die nicht zu einem Vertragsabschluss führen, fallen darunter. Diese muss das Ministerium nach dem Informationsfreiheitsgesetz aber herausgeben. Bisher hat die Behörde lediglich den Eingang der Anfragen bestätigt, aber noch keine Dokumente freigegeben.

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