Auch Politiker unter Korruptionsverdacht stehen auf der Liste
In der Tabelle sind Bundestagsabgeordnete aufgeführt, die "im Kontext tatsächlich abgeschlossener Verträge" von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) im Jahr 2020 mit dem Gesundheitsministerium kommuniziert haben, unabhängig davon, ob der Kontakt vor oder nach Vertragsabschluss erfolgte. Einige Parlamentarier:innen wandten sich beispielsweise nach Vertragsabschluss an Spahn persönlich, um für ein Unternehmen auf die Erstattung der Rechnung durch das BMG zu drängen. Der SPIEGEL hatte mehrere dieser Fälle öffentlich gemacht. Ob die Abgeordneten auch an der Vermittlung des Geschäfts beteiligt waren, sagt die Aufstellung nichts aus.
In der Liste tauchen unter anderem Abgeordnete auf, die unter Korruptionsverdacht stehen. Der frühere CSU-Fraktionsvize Georg Nüßlein, gegen den die Generalstaatsanwaltschaft München wegen des Verdachts der Bestechlichkeit bei der Vermittlung von Maskengeschäften ermittelt, sowie die inzwischen zurückgetretenen ehemaligen CDU-Abgeordneten Nikolas Löbel und Mark Hauptmann sind darauf zu finden. Neben Unions-Politiker:innen vermittelten auch FDP-Chef Christian Lindner, der in Berlin Mieter einer Wohnung von Gesundheitsminister Spahn ist, sowie die SPD-Abgeordneten Bärbel Bas und Johannes Fechner Kontakte in Bezug auf die Beschaffung von Masken.
"Keine Anhaltspunkte für Fehlverhalten und Provisionszahlungen"
Dem Gesundheitsministerium lägen "keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten, Provisionszahlungen oder die Gewährung anderer Vorteile sowie eine illegitime Einflussnahme auf das Handeln des Ministeriums vor", heißt es in dem Schreiben an den Gesundheitsausschuss. Nicht alle Abgeordnete hatten ihre Zustimmung zur Veröffentlichung der Angaben erteilt. Das Ministerium veröffentlichte diese - gestützt auf ein rechtliches Gutachten - aber dennoch.
Mit der Übersicht der Bundestagsabgeordneten ist allerdings unsere „Aktion Ehrensache“ noch lange nicht beendet. Im Rahmen der Aktion wurden bislang Anfragen zu den Kontakten von 395 Abgeordneten mit dem Gesundheitsministerium gestellt, darunter auch nach Korrespondenz und Angebotsdokumenten. Auch Fälle, die nicht zu einem Vertragsabschluss führen, fallen darunter. Diese muss das Ministerium nach dem Informationsfreiheitsgesetz aber herausgeben. Bisher hat die Behörde lediglich den Eingang der Anfragen bestätigt, aber noch keine Dokumente freigegeben.