Wahlrecht

Am 06. Juni 2021 findet in Sachsen-Anhalt die Wahl zum 8. Landtag statt. Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ist eine personalisierte Verhältniswahl, das bedeutet, dass ein Teil der Abgeordneten über Listen direkt durch die Wähler:innen gewählt wird. Die Sitzzahl des Landtags wird seit 2016 stufenweise reduziert.

Aus 41 Wahlkreisen werden mindestens 87 Abgeordnete in das Parlament gewählt. Die Wahl findet regulär alle 5 Jahre statt.

Aktiv wahlberechtigt ist jede:r Deutsche, die:der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten ihren:seinen (Haupt-)Wohnsitz in Sachsen-Anhalt hat. Passiv wahlberechtigt, also wählbar, ist jede:r Wahlberechtigte, die:der mindestens 18 Jahre alt ist und seit sechs Monaten in Sachsen-Anhalt wohnt.

In den Wahlkreisen sind diejenigen Kandidierenden gewählt, die die relative Mehrheit der abgegebenen Erststimmen erzielt haben. Für die Verteilung der Gesamtmandate nach Verhältniswahlgrundsätzen werden von der Ausgangszahl von 91 Sitzen diejenigen Wahlkreissitze abgezogen, die von Kandidierenden errungen wurden, die keiner zugelassenen Landesliste angeschlossen sind oder deren Landesliste die Fünfprozenthürde verfehlt hat.
Diese verbleibende Sitzzahl wird auf die Parteien, die die Fünfprozenthürde überspringen konnten, nach dem Verfahren Hare/Niemeyer entsprechend dem Verhältnis ihrer insgesamt im Land erreichten Zweitstimmenzahlen verteilt. Erhält hiernach eine Partei, auf die mehr als die Hälfte aller zu berücksichtigenden Zweitstimmen entfallen sind, nicht auch mehr als die Hälfte der zu vergebenden Mandate, so wird dieser Partei auf Kosten der anderen Parteien ein weiterer Sitz zugeteilt.
Von den so auf die Landesliste einer Partei entfallenden Sitze werden die in den Wahlkreisen direkt errungenen Mandate abgezogen. Die verbleibenden Sitze werden entsprechend der Reihenfolge der Bewerber auf der Landesliste vergeben. Bewerber, die in einem Wahlkreis gewählt sind, bleiben auf der Landesliste unberücksichtigt. Ist die Landesliste erschöpft, bleiben weitere Sitze unbesetzt.

Weitere Informationen können Sie im Landeswahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt nachlesen.