Der Gesetzentwurf der FDP sieht die Schaffung des Amtes eines/einer parlamentarischen Nachrichtendienstbeauftragten vor, wodurch die Kontrolle der deutschen Nachrichtendienste an Effektivität gewinnen sollte. Vor allem der Bereich der "präventiven Kontrolle" würde dadurch gestärkt beziehungsweise erst möglich werden.
Für den/die Beauftragte(n) wäre uneingeschränkter und anlassloser Zugang zu den Dienststellen und Datenbanken der Nachrichtendienste gewährleistet, um einen umfassenden Einblick in die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten zu erhalten. Dies erleichtere nach dem Entwurf der FDP, dass alle Abgeordneten einen Gesamteindruck über die Arbeit des BND erhalten können.
Zudem wäre der/die Beauftragte- ähnlich wie der/die Wehrbeauftragte- eine unabhängige Stelle, um dienstbezogene Anlegenheiten unkompliziert zu melden.
Der Ausschuss für Inneres und Heimat empfiehlt den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion abzulehnen mit dem Verweis auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung, welcher Verbesserungen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts vorsieht.
Die CDU/CSU-Fraktion stimmt (mit Ausnahme von Ingmar Jung) gegen den Entwurf der FDP, genauso wie die SPD-Fraktion (mit Ausnahme von René Röspel) sowie die AfD-Fraktion. Geschlossen dafür stimmt nur die antragsstellende FDP-Fraktion. GRÜNE und LINKE enthalten sich.