Hintergrund des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind die durch die Covid-19-Pandemie ausgelösten ungleichen Herausforderungen für verschiedene soziale Gruppen in Deutschland. Die Grünen loben in ihrem Antrag, dass der Bundestag mit der Lockerung des Zugangs zur Grundsicherung schnell auf die Krise reagiert hätte. Im gleichen Zug wird kritisiert, dass dabei nur Personen bedacht würden, die erst im Zuge der Pandemie Grundsicherungsleistungen neu beantragt haben und "Menschen in einem Sonderleistungssystem, dessen Regelsätze noch unter dem Existenzminimum liegen" dadurch benachteiligt würden.
Aus diesem Grund fordern die Grünen die Bundesregierung dazu auf, den Regelsatz der Grundsicherung für Erwachsene (nach SGB II und XII sowie im Asylbewerberleistungsgesetz) um 100 Euro zu erhöhen. Für Kinder und Jugendliche soll ein monatlicher Zuschlag von 60 Euro gewährt werden.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt. Für den Antrag votierten neben der Grünen- und Linksfraktion auch die zwei fraktionslosen Abgeordneten Lars Herrmann und Verena Hartmann sowie Thomas Sattelberger, Christoph Hofmann, Christoph Meyer, Bettina Stark-Watzinger, Britta Dassler und Hagen Reinhold von der FDP-Fraktion. Auch Heike Baehrns von der SPD stimmte für den Antrag. Der Rest der Regierungsfraktionen und die AfD-Fraktion stimmten gegen den Antrag.
Bernd Rützel von der SPD-Fraktion macht deutlich, dass mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung das Kurzarbeitergeld erhöht werde, und betont die Wichtigkeit dieses Instruments. Er weist darauf hin, dass die Hilfe für knapp 750.000 Unternehmen und für über 10 Millionen Menschen eine Rekordzahl sei. Außerdem könne mit den Gesetzesänderungen nun in jedem Job einfacher hinzuverdient werden, damit sei vielen Menschen geholfen. Wenn die getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen, solle seiner Meinung nach ein drittes Sozialschutz-Paket verabschiedet werden.
Martin Sichert (AfD) kritisiert, dass Millionen Mitbürger arbeitslos würden und ein „Wirtschaftswunder“ nicht in Sicht sei. Er befindet, dass die soziale Marktwirtschaft in Deutschland immer mehr durch „überbohrende Bürokratie“ ersetzt würde. Den Antrag der Grünen-Fraktion führt er als Beispiel dafür an, das die Parteien Bündnis‘90/Die Grünen und die Linkspartei hierbei eine maßgebliche Rolle spielten. Für ihn seien sie Parteien der sozialen Ungerechtigkeit.
Peter Weiß (CDU) empfindet die Herangehensweise des Antrages einen „Rückschritt ins Mittelalter“ dar, er sieht „Geldverteilen“ als „Almosen“, als Sozialpolitik des Mittelalters. Stattdessen sei es wichtiger, sich um soziale Infrastrukturen zu kümmern, diese zu erhalten und auszubauen. Dies sei ein entscheidender Teil des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurfes.
Johannes Vogel aus der FDP-Fraktion kritisiert am Gesetzesentwurf der Regierung, dass eine generelle Erhöhung des Kurzarbeitergeldes nicht differenziert genug sei. So werde nicht beachtet, welche Menschen wenig oder viel Geld haben, und das, obwohl die Prüfung der Einkommen bei den Anträgen für das Kurzarbeitergeld sowieso erfolge. Eine Differenzierung nach der Dauer des Bezuges hielten Vogel und seine Fraktion nicht für sinnvoll.
Für Sven Lehmann von den Grünen sind die von seiner Fraktion geforderten 60 Euro mehr pro Monat und Kind und 100 Euro für Erwachsene „das Mindeste“. Auch er betont, dass die Lebensunterhaltungskosten höher werden. So seien frische Lebensmittel teurer, Hilfsangebote fielen aus und es entstünden Zusatzkosten für Masken und Desinfektionsmittel. Er äußert sein Unverständnis darüber, dass milliardenschwere Hilfen vom Bundestag für Lufthansa und die Autoindustrie diskutiert werden, aber keine 100 Euro mehr für z.B. einkommensschwache Rentner:innen.
Anmerkung der Redaktion:
Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestages geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales. Da CDU/CSU und SPD im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Seite des Bundestages, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, CDU/CSU und SPD hätten für den Fraktionsantrag gestimmt und antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Nein"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Nein" zum Antrag der Grünen.