Corona-Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung

Der Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD fordert die Bundesregierung auf, weitere Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie einzuleiten. Dabei schließt das Gesetz am gleichnamigen ersten Gesetz an und fordert unter anderem eine dauerhafte Meldepflicht von COVID-19-Infektionen sowie die Kostenübernahme der Tests durch die Krankenversicherungen.

Lediglich die Regierungsfraktionen stimmen für den Antrag. Die Links-, FDP-, und AfD-Fraktion votierte, bei Enthaltung der Grünenfraktion, gegen den Antrag . Damit wurde der Antrag angenommen.

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Dafür gestimmt
369
Dagegen gestimmt
214
Enthalten
63
Nicht beteiligt
63
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Der von den Regierungsfraktionen eingebrachte Gesetzesentwurf "zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" sieht nach dem ersten Gesetz gleichen Namens weitere Maßnahmen und Veränderungen des Infektionsschutzgesetzes vor. Hintergrund des Antrags sei die weltweit andauerende COVID-19 Pandemie und ihre Folgen. Die nun beschlossenen Maßnahmen sollen die Bundesrepublik Deutschland und ihre Bürger:innen vor einem erneuten Ausbruch von nationaler Tragweite schützen:

  • Dafür werde beispielsweise eine Weiterentwicklung und Präzisierung des Infektionsschutzgesetzes gefordert. In diesem solle unter anderem eine gesetzliche Meldepflicht von COVID-19-Infektionen, der Genesung und auch von negativen Testergebnissen verankert werden. Außerdem sollen die vorgesehen Tests symptomunabhängig von der gesetzlichen Krankenversicherung und dem öffentlichen Gesundheitsdienst übernommen werden. Damit werden diese auch präventiv möglich. Kritiker lobten diesen Schritt als überfällig.
  • Hinsichtlich der bevorstehenden Grippezeit werden zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und des Gesundheitssystems getroffen. Um eine Doppelbelastung von Influenza- und COVID-19-Patient:innen zu vermeiden, solle ausreichend saisonaler Grippeimpfstoff für die Grippesaison 2020/21 beschafft werden.
  • Außerdem sollen Krankenhäuser weitergehend bei der Abrechnung entlastet werden. Dazu soll auf das Erreichen bestimmter Mindestmerkmale aus dem Operationen- und Prozedurenschlüssel bei der Prüfung der Abrechnung verzichtet werden. Darüber hinaus übernimmt der Bund die Kosten für europäische Intensivpatient:innen, die in deutschen Krankenhäusern wegen mangelnder Kapazität im Heimatland behandelt werden.
  • Im Bereich der Pflege sollen sowohl die Pfleger:innen von Angehörigen als auch die Pfleger:innen in Pflegeeinrichtungen finanziell entlastet werden. So werde es eine Verpflichtung für Pflegeeinrichtungen zur Zahlung von "gestaffelten Sonderleistungen (Corona-Prämien) an ihre Beschäftigten" geben.
  • Für den Fall, dass Beschäftigte einen nahen Angehörigen mit Coronaerkrankung pflegen müssen, kann diesen bis zu 10 Tage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz gewährt werden.

Lediglich die Regierungsfraktionen stimmen für den Antrag. Die Links-, FDP-, und AfD-Fraktion votierte, bei Enthaltung der Grünenfraktion, gegen den Antrag . Damit wurde der Antrag angenommen. Lediglich Canan Bayram von der Grünen-Fraktion votierte gegen den Antrag.

Robby Schlund von der AfD, dessen Wahlkreis Greiz besonders von der Corona-Pandemie betroffen ist, kritisiert, dass seiner Meinung nach das Gesetz nicht wirklich die Bevölkerung schütze. Stattdessen werde eine Krise suggeriert, die es gar nicht gäbe. Er befürchte außerdem, dass ein erneuter Lockdown seiner Heimat, in der Lungenkrankheiten aufgrund des Uranbergbaus weit verbreitet sind, mehr Opfer fordern würde als die COVID-19 Pandemie.

Sabine Dittmar (SPD) befürwortet, dass jeden Tag neue Abwägungen und Balancen zwischen möglichen Lockerungen und notwendigen Schutzmaßnahmen gefunden werden müssten. Das „zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer Epidemie nationaler Tragweite“ schaffe die Rechtsgrundlage für die Ausweitung der Coronatests und sei damit für das Finden eben dieser Balance sehr wichtig.

Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) stellt fest, dass eine öffentliche Anhörung gezeigt habe, dass die geplanten Handlungsmöglichkeiten des Gesundheitsministeriums verfassungsrechtlich bedenklich seien. Sie und ihre Fraktion kritisieren, dass der Bund sich mit dem Gesetz erhebliche Kompetenzen für den Fall einer epidemischen Notlage sichern wollen würde. Dabei werden die Beteiligungs- und Kontrollrechte des Parlaments nicht ausreichend beachtet.

Harald Weinberg (Linke) schließt sich der Kritik seiner Vorrednerin an und äußert Unverständnis über die erneute Erweiterung der unbestimmten Verordnungsermächtigung. Auch er sehe die Reichweite der Befugnisse und die Relativierung parlamentarischer Kontrolle problematisch. Er kritisiert zudem, dass Sachverhalte in der Verordnung geregelt werden, die keinen direkten Zusammenhang zur aktuellen Pandemie aufweisen würden.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU/CSU) hält den Gesetzesentwurf in der verabschiedeten Form für notwendig. Die Ausweitung der Möglichkeiten auf Kosten der Krankenversicherung in Pflegeeinrichtungen und in Krankenhäusern testen zu können, sei wichtig. Er weist zudem auf die Fälle in fleischverbreitenden Betrieben hin, die deutlich zeigen, wie schnell sich dieses Virus ausbreiten könne. Deswegen sei auch eine Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes wichtig.

Für Kirsten Kappert-Gonther von der Grünenfraktion wird der Gesetzesentwurf durch einige Regelungen hinfällig. So kritisiert auch sie, dass der Entschließungsantrag Ermächtigungen des Bundesministeriums für Gesundheit beinhalte, die das Treffen von wichtigen Entscheidungen ohne den Bundestag und Bundesrat ermögliche. Außerdem betont sie, dass es einen finanziellen Schutzschirm für alle Gesundheitsberufe brauche, und kritisiert, dass der aktuelle Gesetzesentwurf nur eine Teilgruppe umfasse.


Änderungsantrag der Grünen

In einem Änderungsantrag äußerte die Grünenfraktion ihre verfassungsrechtlichen Bedenken über "weitreichende und sehr unbestimmte Anordungs- und Rechtsverodnungsermächtigungen" im Infektionsschutzgesetz. Der Antrag wolle erwirken, dass Verordnungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes auf Verlangen von Bundestag oder Bundesrat aufgehoben werden müssen. Dies wurde in einer weiteren namentlichen Abstimmung mit 380 Nein-Stimmen gegen 194 Ja-Stimmen und bei 70 Enthaltungen abgelehnt.  Für den Antrag votierten die Fraktionen Bündnis'90/Die Grünen, Linke und FDP, die genauen Ergebnisse finden Sie hier.