Corona-Maßnahmen: Aussetzung der Schuldenbremse - erster Nachtragshaushalt

Die Bundesregierung reagiert mit ihrem Gesetzesentwurf auf die aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie und fordert den Bundestag auf, die Aufhebung der Schuldenbremse gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes zu ermöglichen.

Mit den Stimmen der Regierungskoalition, FDP, Grüne und Linksfraktion wurde der Antrag angenommen. Der Großteil der AfD-Fraktion enthielt sich ihrer Stimme.

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Dafür gestimmt
469
Dagegen gestimmt
3
Enthalten
55
Nicht beteiligt
182
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll die Kreditaufnahme in Höhe von 156 Milliarden Euro durch die Bundesrepublik Deutschland ermöglicht werden. Die regierenden Fraktionen möchten so die Maßnahmen zur Bekämpfung der gesundheitlichen Auswirkungen und die Maßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes finanzieren.

Gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 ist "im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen" die Aufhebung der im Artikel festgelegten Kreditobergrenzen durch einen Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, möglich. Mit der Kreditaufnahme zur Bewältigung der Corona-Krise werden die Kreditobergrenzen um 99,755 Milliarden Euro überschritten. Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Kredite ab dem Bundeshaushalt 2023 in den folgenden neunzehn Haushaltsjahren in Höhe von jeweils einem Zwanzigstel des Betrages der Kreditaufnahme zu tilgen.

Mit den Stimmen der Regierungskoalition, FDP, Grüne und Linksfraktion wurde der Antrag angenommen. Der Großteil der AfD-Fraktion enthielt sich ihrer Stimme. Armin Paul Hampel, Martin Hebner und Udo Hemmelgarn, alle drei von der AfD-Fraktion, votierten gegen den Antrag. Fabian Jacobi (AfD) und Roman Reusch (AfD) hingegen stimmten für den Entwurf.