Aufnahme besonders schutzbedürftiger Geflüchteter aus den griechischen Lagern

Der von der Grünenfraktion eingebrachte Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, 5000 besonders schutzbedürftige Menschen aus den Lagern für Geflüchtete auf den griechischen Inseln aufzunehmen.

Mit 494 Nein-Stimmen der Regierungsfraktionen, der AfD und der FDP wurde der Antrag abgelehnt. Neben den Grünen hatte auch die Linksfraktion für den Antrag gestimmt.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
117
Dagegen gestimmt
494
Enthalten
5
Nicht beteiligt
93
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Anlässlich der überfüllten Lager für Geflüchtete auf den griechischen Inseln hat die Grünenfraktion die Aufnahme von 5000 besonders schutzbedürftigen aus den Lagern in einem Entschliessungsantrag gefordert. Zudem fordere man Unterstützung für die griechischen Behörden. Dabei solle insbesondere die Zahl der BAMF-Mitarbeitenden deutlich erhöht werden, um die besonders schutzbedürftigen Menschen für ihre Überführung nach Deutschland auszuwählen. Auch mediznisches Personal solle verstärkt auf die griechischen Inseln entsendet werden. Eine Aufnahme von unbegleiteten Kindern und anderen Angehörigen solle zudem zügig und unbürokratisch ermöglicht werden, sofern es sich dabei gemäß der Dublin-III-Verordnung um Familiennachzug handele. Um den Schutz der Rechte von geflüchteten Menschen zu sichern, solle außerdem eine unabhängige und qualifizierte Rechtsberatung in den EU-Hotspots eingesetzt und im Bundeshaushalt verankert werde. Außerdem fordert die Fraktion, die griechischen Behörden stärker finanziell und strukturell zu unterstützen, um Prozesse zu beschleunigen.

Mit dem Antrag versuche die Grünenfraktion unbegleitete, minderjährige Geflüchtete mit Familienangehörigen in Deutschland zusammen zu führen und die Lage in den überfüllten Lagern zu verbessern. Laut Antrag wurden in der ersten Jahreshälfte des Jahres 2019 in Deutschland drei Viertel der Übernahmegesuche nach Familienzusammenführung abgelehnt und das obwohl die Dublin-III-Verordnung eine vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls vorsehe. Zudem gebe es laut Artikel 17 der Dublin-Verordnung ein sogenanntes Selbsteintrittsrecht, auf dessen Rechtsgrundlage EU Mitgliedsstaaten besonders Schutzbedürftige aufnehmen können. Als besonders schutzbedürftig definiert der eingereichte Antrag unter anderem Kinder, vor allem die unbegleiteten, Schwangere, alleinstehende Frauen und ältere oder kranke Menschen.

In den Hotspots leben derzeit mehr als 42.000 Menschen, knapp die Hälfte Minderjährige, in eigentlich für 6.300 Menschen ausgerichten Lagern. Seit der Grenzöffnung der Türkei hatte sich die Lage intensiviert. Mittlerweile harren Tausende von Menschen zwischen den Grenzen aus und werden von den griechischen Sicherheitsbehörden, Einwohner:innen und Frontex-Mitarbeiter:innen angegriffen und am Übertritt in die EU gehindert. Auch ehrenamtliche Helfer:innen, Aktivist:innen und Journalist:innen werden von Anwohnern attackiert. Griechenland kündigte an, dass für einen Monat keine weiteren Asylverfahren angenommen werden.

Luise Amtsberg (B90/Die Grünen) argumentiert in der Debatte gegen das Argument, dass Deutschland keinen „nationalen Alleingang“ bestreiten dürfe. Sie gibt zu bedenken, dass beispielsweise mit der Zahlung von 32 Millionen Euro an die türkische Küstenwache, Deutschland einen nationalen Alleingang gehe. Sie und Ihre Fraktion fordere nachdrücklich eine Aufnahme aus humanitären Gründen.

Für Alexander Throm (CDU/CSU) sei klar, dass eine außerplanmäßige Aufnahme von deutscher Seite eine zweite Flüchtlingselle auslösen würde, die weit über das hinausgehe, was heute an der griechisch-türkischen Grenze zu sehen sei, da man anderen Menschen schlichtweg falsche Hoffnungen machen würde. Eine Lösung müsse stattdessen im europäischen Kontext, mit einer hinreichenden Zahl von EU-Ländern getroffen werden.

Marc Bernhard (AfD) und seine Fraktion sprechen sich statt für „Sichere Häfen“ für „sichere Städte, sichere Wohnungen und sichere Grenzen“ aus. Für ihn und seine Fraktion handelt es sich bei der Wohnungskrise um das direkte Ergebnis der großen Einreise von geflüchteten Menschen im Jahr 2015. Das dürfe sich nicht wiederholen da Deutschland es nicht schaffe. Er macht deutlich, dass es ein derartiges „Staatsversagen“ nicht mehr geben dürfen.

Boris Pistorius (SPD), der niedersächsische Innenminister, war selber auf Lesbos und stellt fest, dass sich die EU als etwas gegründet hat, dass mehr als ein gemeinsamer Markt sein sollte. Die EU sehe vor, eine Wertegemeinschaft zu sein die auf Gemeinschaft, Freiheit, Gerechtigkeit und Menschenwürde beruhe und diese garantiert. Für Ihn ist klar, dass dies auf Lesbos nicht gegeben sei. Die Verhältnisse seien zum Teil schlimmer als in den Krisengebieten Afrikas so zitiert er einen Arzt aus Lesbos. Er appelliert, dass der Bund die Koalition der Willigen aus Ländern und Kommunen den Menschen helfen lässt.

 Die FDP-Fraktion lehnt den Antrag ab. Für sie stehe im Vordergrund, dass eine europäische Lösung gefunden werden müsse, argumentiert Benjamin Strasser. Der Moment biete eine gute Möglichkeit, Griechenland materiell, personell und finanziell zu unterstützen und Gespräche zu führen, die beispielsweise ein Ende des Bürgerkriegs in Syrien einleiten würden. Man solle als Deutschland keinen Sonderweg gehen, sondern die Bundesregierung müsse auf europäischer Ebene Initiativen ergreifen.

Ulla Jelpke (Die Linke) macht auf den bundesweiten Protest aus mindestens 19 Städten aufmerksam. Tausende von Menschen seien auf die Straßen gegangen, um für die Aufnahme von Schutzsuchenden aus Griechenland zu stimmen. Die Abschottungspolitik sei menschenverachtend und eine Aussetzung des Asylrechts sei ein Bruch mit dem EU-Völkerrecht. Sie macht deutlich: 138 Bundesländer, Gemeinde und Städte haben Ihre Aufnahmebereitschaft kundgetan und Berlin habe beispielsweise bereits Kapazitäten aufgezeigt. Deutschland müsse nun endlich den Anfang machen um eine gemeinsame, solidarische und europäische Lösung zu finden.

 

Mit 494 Nein-Stimmen der Regierungsfraktionen, der AfD und der FDP wurde der Antrag abgelehnt. Neben den Grünen hatte auch die Linksfraktion für den Antrag gestimmt. Auch aus der SPD- und Unionsfraktion kam es zu Ja-Stimmen. Hilde Mattheis (SPD), Florian Post (SPD), Antje Tillmann (CDU/CSU), Martin Patzelt und Kees de Vries stimmten, anders als der Rest der Regierungsfraktionen, für den Antrag. Jens Beeck (FDP), Matthias Seestern-Pauly (FDP), Fritz Güntler (CDU/CSU), Frank Heinrich (CDU/CSU) und Andreas Rimkus (SPD) enthielten sich ihrer Stimme.


Bereits im Oktober 2019 forderte die Linksfraktion in einer Abstimmung alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus den überfüllten griechischen Lagern aufzunehmen.

 


Anmerkung der Redaktion:

Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestags geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Antrag der Grünen-Fraktion eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der Grünen-Fraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Da CDU und SPD im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Bundestagsseite, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, die Regierungsfraktionen hätten für den Antrag der Grünen-Fraktion gestimmt und die antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der Grünen-Fraktion zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Ja"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Ja" zum Antrag der Grünen.