Am 13. März 2016 fand in Baden-Württemberg die Wahl zum 16. Landtag statt. Aus 70 Wahlkreisen werden mindestens 120 Abgeordnete in das Parlament gewählt. Die Wahl findet regulär alle 5 Jahre statt.
Das Wahlrecht in Baden-Württemberg weist einige Besonderheiten auf, die wir hier kurz darstellen möchten.
Wie wird gewählt:
Das Wahlrecht sieht für jeden Wähler und jede Wählerin eine Stimme vor. Das aus der Bundestagswahl bekannte System der Erst- und Zweitstimme kommt in Baden-Württemberg nicht zum Einsatz.
Die ersten 70 Mandate werden an die Kandidierenden vergeben, die in ihrem jeweiligen Wahlkreis die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten. Die restlichen Sitze (sogenannte Zweitmandate) werden, getrennt nach Parteien, an deren unterlegenen Wahlkreiskandidaten verteilt. Dies geschieht in der Reihenfolge ihrer relativen Stimmenanteile an den Stimmenzahlen aller Bewerber im Wahlkreis. Bei der Verteilung der Zweitmandate werden nur die Parteien berücksichtigt, deren Bewerber insgesamt mindestens fünf Prozent der gültigen Stimmen erhalten haben.
Durch Überhangsmandate kann es zu deutlich mehr Sitzen als den eigentlich vorgesehenen 120 kommen. So sitzen im aktuellen Landtag 144 Abgeordnete.
Wer ist wahlberechtigt:
Jeder Wahlberechtigte muss mindestens 18 Jahre alt sein, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg gemeldet sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann sich auch als Kandidat/in zur Wahl stellen.
Weitere und detailliertere Informationen gibt es auf wahlrecht.de