Dass kürzlich eine dubiose AfD-Wahlkampfspende aus dem Sommer 2017 öffentlich wurde, war der akribischen Recherche zweier Journalisten zu verdanken. Normalerweise wären die illegalen (und inzwischen zum Großteil zurück erstatteten ) 132.000 Euro erst in rund einem halben Jahr ans Licht gekommen – mit der Veröffentlichung der Rechenschaftsberichte, die für das Frühjahr 2019 vorgesehen war. Doch nun geht es deutlich schneller als gedacht.
Einmal im Jahr müssen Parteien ihre Einnahmen und Ausgaben in sogenannten Rechenschaftsberichten aufführen, darunter auch sämtliche Spenden von mehr als 10.000 Euro. Bis zur Veröffentlichung dauert es allerdings seine Zeit. Die aktuellsten Berichte der Parteien betreffen das Jahr 2016, sie wurden vom Bundestag Ende Mai 2018 ins Netz gestellt – mit einer Verzögerung von 17 Monaten.
Regelung soll ab Januar 2019 gelten
Wie es zur früheren Veröffentlichung kam
Schon 2016 hatte der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert eine frühere Veröffentlichung angemahnt. Gegenüber abgeordnetenwatch.de erklärte die Bundestagsverwaltung zwischenzeitlich immer wieder, dass man noch keine Entscheidung getroffen habe. Nun hat die Verwaltung erstmals bestätigt, dass die Rechenschaftsberichte ab 2019 früher veröffentlicht werden.
Aus der Bundestagsverwaltung ist nun zu hören, dass die Öffentlichkeit künftig bereits nach gut zwölf Monaten von den Spenden an die Parteien erfährt. Man habe die jahrelang gepflegte Veröffentlichungspraxis geändert: Bisher wurden Rechenschaftsberichte auf ihre Plausibilität geprüft und anschließend freigegeben, künftig geschieht dies in umgekehrter Reihenfolge. Vor der Veröffentlichung soll es nur noch eine rein formale Eingangsprüfung geben, bei der unter anderem die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen festgestellt wird.
Die erste Veröffentlichung dieser Art ist nach abgeordnetenwatch.de-Informationen für Januar 2019 vorgesehen – dann werden die Rechenschaftsberichte aus dem Wahljahr 2017 online gestellt. Für die folgenden Berichtsjahre könnte es sogar noch schneller gehen. „Bei den Rechenschaftsberichten für 2018 soll bereits im Oktober 2019, jeweils monatsweise, veröffentlicht werden,“ teilte das für die Parteienfinanzierung zuständige Bundestagsreferat mit. Die Frage ist allerdings, ob die Parteien mitspielen. Nach dem Parteiengesetz müssen sie ihre Rechenschaftsberichte bis zum 30. September des Folgejahres an den Bundestagspräsidenten geschickt haben. Allerdings beantragen (und erhalten) sie in der Praxis meist einen Aufschub bis zum Jahresende.
Europarat "besorgt" über Veröffentlichungspraxis in Deutschland
Die lange Geheimhaltung von Parteispenden ist seit Jahren Gegenstand der Kritik. Die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) verlangt von Deutschland regelmäßig, Parteispenden aus Wahljahren bereits „kurz nach den Wahlkämpfen“ verfügbar zu machen – bislang müssen hierzulande nur Zahlungen von mehr als 50.000 Euro „unverzüglich“ im Internet veröffentlicht werden. Dass Deutschland in diesem und in anderen Punkten „keine weiteren Fortschritte“ erzielt hat, nehme man „besorgt“ zur Kenntnis, heißt es in einem GRECO-Bericht aus dem Oktober 2017.
Trotz des beschleunigten Prüfverfahrens durch die Parlamentsverwaltung bleibt Deutschland noch immer weit hinter den GRECO-Forderungen zurück. Eine schnelle Veröffentlichung von Parteispenden, insbesondere in Wahljahren, können nur die Abgeordneten des Bundestages herbeiführen, doch dazu ist es bislang nie gekommen. Insbesondere CDU und CSU haben schärfere Transparenzregeln stets verhindert.