Der Skandal, der keiner war: Mit diesem Dokument nahm die BAMF-Affäre ihren Anfang

Die Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge soll tausende Asylfälle rechtswidrig bearbeitetet haben. Mit diesem Vorwurf begann im Frühjahr des Jahres eine Kampagne gegen die Asylpraxis des Amts. Hier ist das Dokument, das Medien und Beamte dabei übersahen.

von Redaktion abgeordnetenwatch.de, 28.11.2018
Screenshot BAMF-Erlass vom 30.12.2014

Im Frühjahr 2018 waren zahlreiche deutsche Medien in Aufruhr: Korruptionsskandal! Falsche Asylbescheide! Betrug! Sie warfen der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor, ab 2015 tausendfach gegen das Asylrecht verstoßen zu haben. Der zentrale Vorwurf damals: Nur für einen Bruchteil der Fälle, über die es entschieden habe, seien die Bremer überhaupt zuständig gewesen. Die große Mehrheit der Fälle stamme eigentlich aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

Die interne Revision des BAMF unterstützte die Darstellung der Medien. Es wurden Vorwürfe laut, die Bremer Abteilung habe aus dem gesamten Bundesgebiet rechtswidrig Fälle an sich gezogen.

Fahrlässige Vorwürfe

Screenshot BAMF-Erlass vom 30.12.2014

Mit ihren Vorwürfen handelten die Medien wie auch die interne Revision allerdings fahrlässig. Das äußerst schlecht ausgestattete Revisions-Referat des BAMF kannte nämlich offenbar gar nicht den Erlass des BAMF, nach der die Bremer Außenstelle tatsächlich doch für die Fälle zuständig war. Wir veröffentlichen das Dokument, das vom BAMF durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) herausgegeben werden musste.

Wie der Erlass zeigt, war die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen des BAMF Ende 2014 mit der Anzahl von Asylgesuchen derart überfordert, dass umliegende BAMF-Außenstellen gebeten wurden, die Bearbeitung von Fällen zu übernehmen. Nicht nur die Bremer Außenstelle, auch weitere Stellen in Niedersachsen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern wurden beteiligt. Die Bremer Beamten handelten also nicht rechtswidrig, sondern im Gegenteil auf Weisung der BAMF-Zentrale in Nürnberg.

Wie sich im August diesen Jahres herausstellte, treffen offenbar auch andere Vorwürfe im Rahmen des sogenannten BAMF-Skandals nicht zu. Da hatte Bundesinnenminister Seehofer bereits die BAMF-Präsidentin Cordt gefeuert und mit einem bayerischen Gefolgsmann ersetzt. Der CSU-Staatssekretär Stephan Mayer, der der Ex-Leiterin der Bremer Außenstelle „hochkriminelles“ Verhalten vorgeworfen hatte, musste eine Unterlassungserklärung unterschreiben.

Eine vollständige Aufklärung des angeblichen Skandals und der Skandalisierung lässt hingegen weiter auf sich warten. Das BAMF beantwortet die meisten IFG-Anfragen, etwa zum Bericht der internen Revision, mit großer Verspätung und Intransparenz. Es ist wahrscheinlich, dass es sich schon bald in weiteren Fällen vor Gericht wiederfindet – wegen fehlerhafter IFG-Bescheide.

Arne Semsrott*

Der BAMF-Erlass im Wortlaut (pdf)

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 90343 Nürnberg

An die
Ausländerbehörde

Wohnortnahe Antragstellung

GLMB/ Antragsentgegennahme NI
Nümberg, 30.12.2014
Anlage: Zuständigkeiten BAMF

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch die besonders hohe Zahl der Asylantragsteller gelingt es seit einiger Zeit nicht in allen Fällen, die Antragstellung beim Bundesamt noch während des Aufenthaltes in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) durchzuführen. Die Landesaufnahmebehörde (LAB NI) ist gezwungen, manche Personen zum Teil schon vor Antragstellung zu verteilen. Die folgende Regelung gilt ausschließlich für diesen Personenkreis.

Aus diesem Grunde bitten wir Sie im Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Innenministerium um Ihre Mitwirkung. Bitte melden Sie umgehend die ladungsfähige Anschrift, wenn Ihnen solche Personen zugewiesen werden oder bekannt sind. Diese Meldung richten Sie bitte an die Außenstelle, die sich an dem Standort der LAB NI (Bramsche, Braunschweig, Friedland) befindet, von der Sie die Zuweisung erhalten haben. Das Bundesamt lädt dann diese Personen zur Antragstellung in eine seiner Außenstellen. Zur Reduzierung des Reiseaufwandes und zur Kostensenkung erfolgt die Ladung in die Außenstelle, die zu dem Wohnort der Antragsteller/in günstig gelegen ist. Neben den derzeit vier Außenstellen des BAMF in Niedersachsen (zusätzlich Oldenburg) beteiligen sich die Außenstellen Bremen, Hamburg, Bielefeld und Nostorf-Horst (Mecklenburg-Vorpommern) an dieser Aktion. Die für Ihren Zuständigkeitsbereich vorgesehene Außenstelle entnehmen Sie bitte der Anlage. Die Kontaktdaten mit Durchwahl finden Sie am Ende dieses Schreibens.

Falls Ihnen eine größere Anzahl dieser Personen zugewiesen wurde oder die Außenstelle mit dem öffentlichen Personennahverkehr nicht gut erreichbar ist, sollten Sie unbedingt direkt mit den für die Antragsentgegennahme vorgesehenen Außenstellen Kontakt aufnehmen, um konkrete Termine zu vereinbaren und gemeinsame Anreisen zu organisieren. Asylsuchende ohne Terminabsprache zum BAMF zu schicken, ist wegen der sehr hohen Zugänge nicht zu empfehlen, da dann nicht sichergestellt ist, dass die Antragstellung auch erfolgen kann. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen diese Außenstelle auch eine schriftliche Antragsteilung mit Ihrer Unterstützung anbieten. Dies ist möglich, wenn die Identität der Personen durch Dokumente eindeutig feststeht und ABH oder Polizei vor Ort auf den Fingerabdruckblättern des BAMF die ED durchführt und die Fingerabdrücke dem BAMF übermittelt. Auch dies müsste mit der zuständigen Außenstelle abgestimmt werden.

Eine Kostenerstattung für die An- und Abfahrt kann durch das BAMF nicht erfolgen.

Kontaktdaten der zuständige Außenstelle laut Liste; Telefondurchwahl
AS Bielefeld: 0521 -9316-0
AS Bramsche: 0521-931 6-464
AS Braunschweig: 0531-3545-237
AS Bremen: 0421-8391-100
AS Friedland: 0911-943-8777
AS Nostorf-Horst: 038847-20-141
AS Oldenburg: 0441-2060-180

Sobald die AS Harnburg sich beteiligt, erhalten die betroffenen ABH eine gesonderte Information mit der dortigen Durchwahl.

Mit freundlichem Gruß
gez. Waldenmeier,
Gruppenleiter MB

Anlage: Zuständigkeitsliste


* Der Autor ist Leiter unserer Partnerorganisation FragDenStaat.de, über das sich Dokumente von Behörden per Informationsfreiheitsgesetz anfordern lassen.

 

Vorkommende Politiker:innen

Lizenz: Der Text auf dieser Seite steht unter der Creative Commons Lizenz BY-NC-SA 4.0.

E-Mail-Adresse