„Rechtswidriges“ Verhalten des Bundestags: Das schriftliche Urteil zu unserer Parteispenden-Klage ist da

Die Bundestagsverwaltung hat sich gegenüber abgeordnetenwatch.de rechtswidrig verhalten und uns in unseren Rechten verletzt: Keine zwei Wochen nach der Gerichtsverhandlung zu unserer Parteispenden-Klage liegt nun die schriftliche Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vor. Der Richterspruch ist eine regelrechte Klatsche für die Parlamentsverwaltung, die gegen das Urteil dennoch in Revision gegangen ist (s. Update).

von Martin Reyher, 11.05.2018
Foto: OVG-Urteil vom 26.4.2018

Nun hat es die Bundestagsverwaltung zum zweiten Mal schwarz auf weiß: Ihre Transparenzblockade gegenüber abgeordnetenwatch.de in Sachen Parteispenden ist „rechtswidrig“.

Seit mehr als zwei Jahren verweigert uns der Bundestag die Herausgabe von internen Dokumenten zu Parteispenden – zu Unrecht, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) jetzt in seiner schriftlichen Urteilsbegründung feststellt (Az.OVG 12 B 7.17). Die Richterinnen und Richter bestätigen damit ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts aus dem Januar 2017.

Bundestag ließ Rechtsgutachten für 12.000 Euro anfertigen

Der aktuelle Richterspruch ist eine regelrechte Klatsche für die Parlamentsverwaltung, die das Urteil aus erster Instanz nicht hinnehmen wollte und in Berufung gegangen war. Denn das OVG verwarf sämtliche vom Bundestag vorgebrachten Argumente. Das Parteiengesetz habe zum Beispiel keinen Vorrang gegenüber dem Auskunftsrecht, das Bürgerinnen und Bürger oder Initiativen wie abgeordnetenwatch.de nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) haben, so die Richterinnen und Richter. Genau dies hatte die Bundestagsverwaltung behauptet und eigens ein 12.000 Euro teures Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das diese These untermauern sollte.

In ihrem wegweisenden Urteil betonen die Richterinnen und Richter den Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes, auf das sich abgeordnetenwatch.de berufen hatte: Durch den freien und voraussetzungslosen Informationsanspruch, den jede und jeder nach dem IFG hat, „soll die Kontrolle staatlichen Handelns sowie die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten verbessert und die demokratische Meinungs- und Willensbildung gefördert werden“.

Merkwürdigkeiten aufarbeiten

Der Richterspruch vom 26. April 2018 gibt uns nun die Möglichkeit, verschiedene Merkwürdigkeiten aufzuarbeiten, die es im Zusammenhang mit der Prüfung von Parteispenden und Parteienfinanzierung gegeben hat (mehr dazu hier).

Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, das Oberverwaltungsgericht hat Revision zugelassen. Am Rande der mündlichen Verhandlung vor zwei Wochen deuteten Vertreter des Bundestags bereits an, dass man sich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wiedersehen werde. Dass die Parlamentsverwaltung sich dort mit ihren Argumenten durchsetzen wird, ist nach den bisherigen Urteilen in erster und zweiter Instanz allerdings nur sehr schwer vorstellbar. Dem Bundestag bleiben nun vier Wochen, um über eine Revision zu entscheiden.

Das OVG-Urteil zum Nachlesen (pdf)

Update: 

Die Bundestagsverwaltung hat nun wie erwartet Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig eingelegt. Eine mündliche Verhandlung dürfte nicht vor Ende 2019 stattfinden, zumindest wenn man eine parallel laufende Transparenzklage von netzpolitik.org gegen das Bundeskanzleramt zur Orientierung nimmt.  netzpolitik.org will über das Informationsfreiheitsgesetz die Herausgabe eines Kabinettsprotokolls erreichen. Termin der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht ist der 13. Dezember 2018 – und damit rund eineinhalb Jahre nach dem Urteil des OVG Berlin-Brandenburg.

Berichterstattung zum Urteil (Auswahl):

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