CDU-Großspende gestückelt – 100.000 Euro blieben wochenlang im Dunkeln

Mitte letzter Woche wurde auf der Bundestagswebseite weitgehend unbemerkt eine 100.000 Euro-Spende an die CDU nachgetragen – ganze zwei Monate nach ihrem Eingang. Die Zuwendung war nach abgeordnetenwatch.de-Recherchen so aufgeteilt, dass die Veröffentlichungspflicht unterlaufen wurde. Der Vorgang zeigt, wie unzureichend die Transparenzregeln sind: Sanktionen sind nicht vorgesehen – trotz eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz.

von Martin Reyher, 01.02.2017
Symbolfoto gestückelte Parteispende CDU

Bei der FDP war man blitzschnell. Als dort am 13. Januar eine 300.000 Euro-Spende vom Gründer des privaten Klinikkonzerns Helios einging, informierten die Liberalen umgehend den Bundestagspräsidenten. Kurz darauf erschien die Zuwendung auf der Parlamentswebseite – ganz so, wie vom Parteiengesetz verlangt. Danach müssen Spenden, die über 50.000 Euro liegen, von einer Partei „unverzüglich“ beim Bundestagspräsidenten gemeldet und von diesem veröffentlicht werden.

Doch nicht immer läuft es so gesetzeskonform ab wie in diesem Fall. Mitte letzter Woche wurde auf der Bundestagswebseite weitgehend unbemerkt eine 100.000 Euro-Zuwendung an die CDU nachgetragen – ganze zwei Monate nach ihrem Eingang am 25. November 2016. Das Geld stammt von dem Unternehmer Christoph Alexander Kahl. Kahl ist Chef der Immobilien-Investmentfirma Jamestown und hat der CDU allein seit 2009 mehr als eine halbe Million Euro gespendet.

Nach abgeordnetenwatch.de-Informationen blieben die 100.000 Euro deshalb so lange vor der Öffentlichkeit verborgen, weil der Betrag aufgeteilt worden war: In einem zeitlichen Abstand von elf Tagen erhielten der CDU-Bundes- und der nordrhein-westfälische Landesverband jeweils genau 50.000 Euro. Dies bestätigen sowohl die CDU-Parteizentrale als auch die Bundestagsverwaltung. Damit lagen beide Zuwendungen jeweils 1 Cent unter der Grenze, ab der eine Spende umgehend zu veröffentlichen ist.

Großspenden unter dem Radar der Öffentlichkeit


Bereits in der Vergangenheit gab es mehrere hohe Spenden von Christoph Alexander Kahl an die CDU, die in mehreren Teilzahlungen erfolgten und allesamt unter der Veröffentlichungsgrenze von 50.000 Euro lagen. Im Bundestagswahljahr 2013 verteilte der Chef der Immobilien-Investmentfirma Jamestown insgesamt 108.230,10 Euro so, dass dies erst mit Erscheinen des CDU-Rechenschaftsberichts im März 2015 bekannt wurde. Zwischen 2009 und 2013 hat Kahl der CDU insgesamt 415.000 Euro gespendet - nur einmal lag eine Zahlung über der Veröffentlichungsgrenze (2009: 100.000 Euro). Das Stückeln von Parteispenden ist nicht verboten, es widerspricht jedoch der im Grundgesetz verankerten Transparenzverpflichtung der Parteien (Art. 21 Absatz 1 Satz 4 GG).

Interessant ist, dass die beiden Kahl-Spenden auf der Parlamentswebseite zu einer einzigen Spende in Höhe von 100.000 Euro zusammengefasst sind, was juristisch bedeutet: Die Bundestagsverwaltung geht von einem „einheitlichen Spendenentschluss“ des Kölner Unternehmers aus. Das ist deshalb von Bedeutung, weil sich daraus im vorliegenden Fall ein Verstoß gegen das Parteiengesetz ergibt: Die 100.000 Euro aus dem November 2016 hätten umgehend gemeldet (und anschließend veröffentlicht) werden müssen, was jedoch erst Mitte Januar 2017 geschah. Selbst mit allergrößtem Wohlwollen dürfte dies kaum mehr als „unverzüglich“ im Sinne des Parteiengesetzes durchgehen.

Verstöße gegen das Parteiengesetz bleiben folgenlos

Der Vorgang wird allerdings folgenlos bleiben. Das Parteiengesetz verlangt von den Parteien zwar die Sofortanzeige ihrer Großspenden – im Falle eines Verstoßes sind jedoch keinerlei Sanktionen vorgesehen. Theoretisch könnte eine Partei also Zahlungen in Millionenhöhe jahrelang unter der Decke halten, ohne dafür sanktioniert zu werden. Eine Strafzahlung wäre erst dann fällig, wenn die Spenden auch im nächsten Rechenschaftsbericht verheimlicht würden – und bis zu dessen Veröffentlichung bleiben unter Umständen mehr als zwei Jahre Zeit.

Bundestagspräsident Norbert Lammert hat diesen Irrsinn immer wieder angeprangert (zuletzt im vergangenen Dezember) und die Abgeordneten zum Handeln aufgefordert. Doch die Regierungskoalition macht keinerlei Anstalten, das Parteiengesetz in diesem Punkt zu verschärfen.

Stückelung kam zufällig ans Licht

Dass die gestückelte CDU-Großspende überhaupt ans Licht kam, ist mehr oder weniger dem Zufall geschuldet. Hätte der finanzkräftige CDU-Sympathisant Kahl der Berliner Parteizentrale nicht Mitte Januar einen Brief geschrieben und darin auch seine Spendenzahlungen thematisiert – der Vorgang wäre wohl noch sehr viel länger im Verborgenen geblieben. Im Adenauer-Haus wird beteuert, von den 50.000 Euro an die NRW-CDU keine Kenntnis gehabt zu haben. "Unmittelbar" nach Eintreffen des Kahl-Briefes habe man „in Absprache mit der Bundestagsverwaltung beide Spenden zusammen gemeldet.“ Ein Bundestagssprecher erklärte gegenüber abgeordnetenwatch.de, der CDU könne „zu diesem Sachverhalt kein Vorwurf gemacht werden.“

Dabei wäre es so einfach, derartige Vorgänge weitgehend auszuschließen. Dafür müsste lediglich die Grenze für die sofortige Veröffentlichung einer Großspende von 50.000 auf 10.000 Euro gesenkt werden. Dann wäre ein 100.000 Euro-Betrag gleich in zehn Einzelspenden aufzusplitten, um vor der Öffentlichkeit verborgen zu bleiben. Und natürlich dürfte ein Verstoß gegen die Meldepflicht nicht folgenlos verpuffen, drastische Sanktionen müssten her.

Kürzlich hat Christoph Alexander Kahl der CDU erneut gespendet, wieder waren es 100.000 Euro. Diesmal brauchte die Partei vom Eingang der Spende am 18. Januar bis zur „unverzüglichen“ Meldung beim Bundestagspräsidenten: zwölf Tage.

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