Von Frederik Röse und Jonas Gunzelmann.
© Hintergrundbild: Henning Bulka / CC BY-NC-SA 2.0
Grund für die anhaltende Geheimhaltung ist eine Fristverlängerung, welche die Bundestagsverwaltung jetzt vom Gericht erwirkt hat. „Aufgrund der Ferienzeit sowie der Arbeitsbelastung konnte ein Begründungsschriftsatz noch nicht fertiggestellt und mit der Beklagten abgestimmt werden," heißt es in dem Antrag der Anwaltskanzlei RDS, die den Bundestag vertritt. Mit dem gewährten Fristaufschub verzögert sich eine Entscheidung auf nunmehr Anfang Oktober und damit um insgesamt drei Monate seit dem Urteilsspruch. Das bedeutet: Die Lobbykontakte der Regierungsfraktionen bleiben weiterhin geheim. Die Fraktionen der Linken und der Grünen hatten die Liste der von ihnen ausgestellten Hausausweise bereits im Juni 2014 veröffentlicht.
Ende Juli hatte die Bundestagsverwaltung bereits fristwahrend Berufung eingelegt und sich so einen Monat extra Bedenkzeit verschafft. Dass ein erneuter Aufschub nötig ist, liegt allerdings nicht nur an der Sommerpause. Schließlich hätten "die parlamentarischen Gremien noch nicht entschieden, ob die fristwahrend eingelegte Berufung weiterverfolgt werden soll," wie es die Anwälte der Gegenseite begründen.
Die Hinhaltetaktik der Bundestagsverwaltung allein ist schon Anlass zur Kritik. Dass allerdings ausgerechnet die Transparenzblockierer von CDU/CSU und SPD über die Veröffentlichung mitentscheiden sollen, ist absurd. Denn das Berliner Verwaltungsgericht hatte klar entschieden: Die Entscheidung über eine Offenlegung ist nicht Aufgabe der Fraktionen, sondern fällt in die Verantwortung der Bundestagsverwaltung. Die fadenscheinige Begründung lässt vermuten, dass es den Regierungsfraktionen vor allem darum geht, Zeit zu gewinnen. Es ist anzunehmen, dass er der Bundestag letztlich in Berufung gehen wird, um die Lobbykontakte möglichst lange geheim zu halten.
Dass es letztendlich zu einer Veröffentlichung der Hausausweise kommen muss, daran besteht für abgeordnetenwatch.de kein Zweifel – und dafür werden wir uns auch in einer möglichen Berufungsverhandlung einsetzen.
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