Sie hätten längst ein Recht auf diese Information gehabt: Wie prüft der Bundestag verdächtige Parteispenden?
Denn diese Forderung unserer Transparenzklage wurde nun schon vor zwei Gerichten ausdrücklich bestätigt – gerade erst im April vor dem Oberverwaltungsgericht.
Doch jetzt haben wir erfahren: Der Bundestag will auch das Urteil aus zweiter Instanz nicht akzeptieren und geht schon wieder in Revision. Bis es aber vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu einer Entscheidung kommt, werden voraussichtlich Jahre vergehen.
Dass der Bundestag nach zwei eindeutigen Urteilen Geheimhaltung um jeden Preis betreibt, ist ein Unding! Für die sture Transparenzverweigerung kommen übrigens auch Sie auf, denn die Anwalts- und Gerichtskosten begleicht der Bundestag wie selbstverständlich aus Steuergeldern.