vielleicht haben Sie es heute Morgen in Ihrer Zeitung gelesen: Erneut haben wir vor Gericht mit einer Klage gegen geheimen Lobbyismus in allen Punkten Recht bekommen!
In diesem Fall geht es um mögliche Lobbyisten-Abendessen hinter den verschlossenen Türen des Bundeskanzleramtes. Zur Erinnerung: 2008 hatte der damalige Deutsche Bank-Chef Josef Ackermann dort mit zahlreichen Wirtschaftsvertretern auf Einladung der Kanzlerin gefeiert.
Weil wir glauben, dass die Ackermann-Party nicht die einzige Feier für Interessenvertreter war, von der die Öffentlichkeit nichts erfahren sollte, sind wir vor Gericht gezogen.
Nun hat das Berliner Verwaltungsgericht unmissverständlich klargemacht: Die Bürgerinnen und Bürger müssen noch vor der Bundestagswahl erfahren, ob es weitere Lobbyisten-Abendessen auf Einladung der Kanzlerin gab.
Doch das Kanzleramt wehrt sich mit allen Mitteln gegen Transparenz und hat jetzt Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss eingelegt.