Gewerbesteuer abschaffen und Körperschaftssteuer senken

Die FDP-Fraktion fordert den Bundestag in ihrem Antrag auf, die Körperschaftssteuer zu senken und die Gewerbschaftssteuer abzuschaffen. Zustimmung für den Antrag kam lediglich von der FDP- und AfD-Fraktion, womit dieser mehrheitlich abgelehnt wurde.

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Dafür gestimmt
155
Dagegen gestimmt
492
Enthalten
1
Nicht beteiligt
61
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Die Freien Demokraten fordern den Bundestag in ihrem Antrag auf, die Unternehmenssteuern in Deutschland zu reformieren. So wird eine Absenkung der Körperschaftssteuer von derzeit 15 auf 12,5 Prozent gefordert sowie die Abschaffung der Gewerbesteuer. Als Alternativmodell stellt sich die FDP-Fraktion einen kommunalen Zuschlag mit eigenem Hebesatzrecht auf Körperschafts- und Einkommenssteuer sowie eine höhere Beteiligung der Kommunen an der Umsatzsteuer vor. Des Weiteren strebe die Fraktion weitere Änderungen, beispielsweise an Abschreibebedingungen, an, die Deutschland als Unternehmensstandort attraktiver gestalten sollen.

Anlass für die Forderungen seien die Entwicklungen und Reformen in anderen Ländern wie beispielsweise USA, Belgien, Frankreich oder Schweden. Letztere sehen beispielsweise vor, die Körperschaftssteuer bis 2021 auf 20,6 Prozent zu senken. Das Ziel des Antrags ist es die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen auf "maximal 25 Prozent (wie in Frankreich) zu senken, um international wettbewerbsfähig zu bleiben".

Der Antrag wurde mit den Nein-Stimmen der Regierungsfraktionen sowie der Fraktion von der Partei Die Linke, B90/Die Grünen abgelehnt. Lediglich Katja Keul aus der Grünen Fraktion enthielt sich ihrer Stimme.


Anmerkung der Redaktion:

Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestages geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Antrag der FDP-Fraktion eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der FDP-Fraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Da SPD und CDU im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Seite des Bundestages, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, SPD und CDU hätten für den Antrag der FDP-Fraktion gestimmt und die antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der FDP-Fraktion zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Ja"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Ja" zum Antrag der FDP-Fraktion.


Lothar Binding (SPD) begrüßt den Antrag, findet jedoch, dass Deutschland bereits ein sehr guter Wirtschaftsstandort sei. Gründe hierfür müssen seiner Ansicht jedoch nicht die Steuerrechte sein. Gründe hierfür seien unter anderem gute Ausbildungen oder Rechtssicherheit. Deutschland sei bereits der drittattraktivste Standort der Welt. Zudem sei es schlichtweg der falsche Zeitpunkt für den Vorstoß der FDP-Fraktion, weshalb seine Fraktion den Antrag ablehne.

Fritz Güntzler (CDU/CSU) ist ebenfalls dankbar für den Vorstoß der FDP-Fraktion, da dieser die Debatte über die Modernisierung des Unternehmenssteuerrechts anstoße. Auch die CDU/CSU sähen Handlungsbedarf. Denn mit einem Gesamtunternehmenssteuersatz von 32% sei Deutschland im Vergleich zu Frankreich (25%) oder Österreich (21%) nicht konkurrenzfähig. Der Vorschlag der FDP, die Körperschaftssteuer auf 12,5% zu senken, sei schlichtweg zu niedrig, um eine Belastungsgrenze von 25% auf Unternehmensgewinne, also Gewinne, die im Unternehmen bleiben, zu erreichen. Dies sei einer der Gründe, warum seine Fraktion den Antrag ablehne.

Die AfD-Fraktion bemängle, dass sie vor Wochen bereits gleiche Anliegen in ihrem Gesetzentwurf vorgelegt habe, welcher von der FDP und den Regierungsfraktionen abgelehnt worden sei. Ein entscheidender Teil des Antrags sei die Verringerung der Steuerbelastung der Unternehmensgewinne. Die Pläne zur Umsetzung kritisiert Albrecht Glaser, weshalb er und seine Fraktion den Antrag ablehnen.

Für die antragsstellende FDP-Fraktion erklärt Dr. Florian Toncar, dass Deutschlands Wirtschaft nur knapp an einer Rezession vorbeigekommen sei, da es handelspolitische Unsicherheit gäbe und technologischer Wandel die Unternehmen vor neue Herausforderungen stelle. Daher gäbe es laut Toncar und seiner Fraktion großen Handlungsbedarf in allen Feldern der Wirtschaftspolitik. Eine der vielen Baustellen sei das Steuerrecht, in denen andere Ländern in den letzten Jahren etwas getan hätten, Deutschland aber nicht. Damit ignoriere man gewaltige Herausforderungen. Er wirbt mit seiner Ansprache für die Zustimmung seines Antrags.

Fabio de Masi (Die Linke) wirft der deutschen Wirtschaft hohe und chronische Exportüberschüsse vor, die durch die gute preisliche Wettbewerbsfähigkeit Deutschland entstünden. Er macht darauf aufmerksam, dass US-Präsident Donald Trump sogar mit Strafzöllen auf deutsche Autos drohe. Die Linksfraktion sehe die Baustellen der Wirtschaft vielmehr in einer maroden Infrastruktur und bei der Sicherung von Einkommen und Qualifikationen der Beschäftigten in Unternehmen. Er erwähnt außerdem eine Studie des DIW (Deutschen Instituts für Wirtschaftsforderung), die darlege, dass etliche Unternehmen in Wirklichkeit nur Steuerbelastungen von unter 21% zu tragen hätten. Daher plädieren er und seine Fraktion für eine Ablehnung des Antrags.

Für den grünen Abgeordneten Danyal Bayaz ist eine bloße Steuersenkung bzw. die Abschaffung der Gewerbesteuer eine zu simple Antwort. Seine Fraktion lehne Steuersenkungen auch nicht generell ab, jedoch befürworte er sie als Mittel, um Anreize für die großen Herausforderungen wie den digitalen Wandel, die Klimakrise oder die drohende Rezession zu schaffen. So wäre er für Sonderabschreibungsmöglichkeiten, wie in dem FDP-Antrag vorgetragen, sofern sie an Investitionen in CO²-arme Industrieprozesse gekoppelt wären. Da der Antrag jedoch keine steuerlichen Anreize dort setze, wo sie eine möglichst breite Wirkung haben, stimme seine Fraktion dem Antrag nicht zu.