Erhöhung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag

Der Bundestag beschließt durch die Annahme des Gesetzesentwurfes der Regierung eine Erhöhung der Freigrenze, ab der der Solidaritätszuschlag ("Soli") gezahlt werden muss. Die Summe soll sich ab 2021 drastisch von 972 Euro/1.944 Euro auf 16.956 Euro/33.912 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung) erhöhen. Damit soll erreicht werden, dass rund 90 Prozent der Steuerzahler:innen den Soli nicht mehr zahlen müssen.

Der Antrag wurde mit den Ja-Stimmen Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen.

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Dafür gestimmt
369
Dagegen gestimmt
278
Enthalten
3
Nicht beteiligt
59
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Ein von der Bundesregierung eingereichter Gesetzesentwurf sieht vor, die Freigrenze zur Erhebung des Solidaritätszuschlags, ein Beitrag den aktuell alle Arbeitnehmer:innen in den alten Bundesländer für den Wiederaufbau der neuen Bundesländer bezahlen, zu erhöhen.

Die bisherige Freigrenze ist im § 3 Solidaritätszuschlaggesetz von 1995 festgelegt. Ab 2021 solle die Freigrenze nun durch die Gesetzesänderung von 972 Euro bzw. 1.944 Euro auf 16.956 Euro bzw. 33.912 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung) angehoben werden. Mit dieser Regelung sollen 90 Prozent der Einkommenssteuer- und Lohnsteuerzahler:innen vom Solidaritätszuschlag befreit werden. Ziel der Änderung sei es, Personen niedrige und mittlere Einkommen zu entlasten, um auf diese Weise weitere Arbeitsanreize zu schaffen und die Kaufkraft zu erhöhen. In dem Gesetzesentwurf wird zudem erwähnt, dass ein späterer vollständiger Abbau des Solidaritätszuschlag vorgesehen sei.

Mit 369 Ja-Stimmen der Regierungsfraktionen wurde der Antrag angenommen. Gegen den Antrag votierten alle Oppositionsparteien sowie der fraktionslose Abgeordnete Marco Bülow. Die übrigen anwesenden fraktionslosen Abgeordneten Mario Mieruch, Frauke Petry sowie Peter Boehringer von der AfD-Fraktion enthielten sich ihrer Stimme.


Antrag der FDP-Fraktion

Ebenfalls namentlich wurde über einen Antrag der FDP-Fraktion abgestimmt, der vorsieht, den Solidaritätszuschlag ab dem 1. Januar 2020 vollständig abzuschaffen. Für die Fraktion sei dies unausweichlich, da nach der Ansicht der Liberalen mit dem Ende des Solidarpakts II die Legitimation des Solidaritätszuschlagsgesetzes Ende 2019 wegfalle. Der Antrag wurde mehrheitlich von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, Die Linke und B90/Grüne abgelehnt. Für den Gesetzentwurf votierten die FDP-Fraktion sowie 14 Mitglieder der AfD-Fraktion, die fraktionslosen Mitglieder Mario Mieruch und Frauke Petry sowie der CSU-Politiker Peter Ramsauer.

Anmerkung der Redaktion: Die Abstimmungsergebnisse finden Sie mit Listung der einzelnen Stimmen auf der Seite des Bundestags.


Antrag der AfD-Fraktion

Ähnlicher Ansicht wie die FDP ist die AfD-Fraktion, die die Abschaffung des Solidaritätszuschlags „unverzüglich und uneingeschränkt“ in ihrem Antrag fordert. Hierbei kritisiert die Fraktion besonders die Ungleichbehandlung von gewerblichen und nichtgewerblichen Einkünften und bezeichnet den Plan der Regierungsfraktion sowie die bisherige Erhebung als verfassungsrechtlich problematisch bzw. sogar verfassungswidrig. Der Antrag wurde mit den Ja-Stimmen der AfD und den Gegenstimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt.


Finanzminister Olaf Scholz (SPD) merkt an, dass die deutsche Einheit nach wie vor eine Aufgabe des Bundes sei und es somit fair und gerecht sei, hierfür weiterhin die Mittel der Menschen in Anspruch zu nehmen, die über viele Möglichkeiten verfügen. Seine Fraktion stimme daher natürlich für den eigenen Gesetzesentwurf.

Für die AfD-Fraktion spricht Stefan Keuter, der unter anderem kritisiert, dass es beim Solidaritätszuschlag eine Ungleichbehandlung von inländischen und ausländischen Einkünften gäbe. Weiterhin zweifelt er an der Verfassungskonformität einer Weiterführung des Solidaritätszuschlags nach 2020.

Christian Dürr von der FDP bemängelt zum einen, dass die Entlastung nicht den deutschen Mittelstand betreffe und äußert des Weiteren Bedenken über die Verfassungskonformität der Fortführung. Sowohl die AfD- als auch die FDP-Fraktion berufen sich auf die Meinung Hans-Jürgen Papier, Bundesverfassungsrichter a.D. Beide Fraktionen lehnen den Antrag ab und plädieren für eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, wie sie in ihren eigenen Anträgen vorläge.

In der Rede Fabio de Masis (DIE LINKE) versucht man den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit mit den Expertenmeinungen der Rechtsexperten Professor Tappe und Professor Brandt zu widerlegen und mittels Rechenbeispiel darzulegen, dass besonders Kinderlose und Besserverdiener:innen von der Teilabschaffung profitieren, da Geringverdiener:innen bereits unter der Freigrenze lägen. Hier wird für eine Ablehnung des Entwurfs appelliert.

Die Abgeordnete Lisa Paus spricht für Bündnis 90/Die Grünen zu dem Thema. Sie kritisiert, dass viele Bundesbürger:innen bereits gar keinen Solidaritätszuschlag zahlen würden. So wird beispielsweise eine Familie mit zwei Kindern erst ab einem Bruttoeinkommen in Höhe von 50.000 Euro belastet. Als Alternative zum Gesetzentwurf der Regierung schlägt die Fraktion eine Einkommenssteuerreform vor, die im Gegensatz zu der Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags auch bei Haushältern mit kleinen und mittleren Einkommen spürbar sei. Daher lehnt auch die Grünen-Fraktion den Entwurf ab.

Olav Gutting (CDU/CSU) hingegen würdigt die Veränderung als großen Erfolg. Es sei die größte spürbare Steuersenkung seit vielen Jahren. Zusätzlich sehen er und seine Fraktion eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags für die nächste Wahlperiode vor.