Der Antrag der Regierungskoalition bezieht sich auf das vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Urteil zum Wahlausschluss aufgrund des Bundeswahlgesetzes. Dieses besage, dass dem Wahlrechtsausschluss von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen, eine Ende gesetzt werden müsse. Laut Regierungskoalition seien dadurch Änderungen sowohl des Bundes- als auch des Europawahlgesetzes notwendig geworden. Da eine Änderung des Wahlrechts immer mit einem zeitlichen Abstand zur nächsten Wahl erfolgen muss, ist eine Änderung des Europawahlgesetzes zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich (Die Europawahl ist am 26. Mai 2019), soll aber bis zum 1. Juli 2019 in Kraft treten.
Durch den Antrag wird der Bundestag aufgefordert, zeitnah eine Änderung des Wahlrechts vorzunehmen:
Inklusives Wahlrecht: Die Wahlrechtsausschlüsse (gemäß § 13 Nr. 2 und 3) des Bundeswahlgesetzes werden gestrichen und entsprechende Änderungen an § 6a des Europawahlgesetzes vorgenommen.
Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Antrag angenommen. Niemand stimmte dagegen, die Fraktionen AfD, FDP, Die Linke und B90/Grüne enthielten sich der Abstimmung.