Kostenloser Zugang zu Verhütungsmitteln für Menschen mit geringem Einkommen

Der Antrag der Fraktion B90/Grüne fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den der kostenlose Zugang zu Verhütungsmitteln für Menschen ab dem Alter von 20 Jahren ermöglicht wird.

Durch die Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und AfD wurde der Antrag mit 523 Gegenstimmen abgelehnt. Die Linke-Fraktion enthielt sich vollständig, die Fraktion B90/Grüne stimmte dem Antrag als einzige Fraktion zu.

 

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Dafür gestimmt
65
Dagegen gestimmt
523
Enthalten
64
Nicht beteiligt
57
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Unter die Menschenrechte falle auch das Recht auf selbstbestimmte Familienplanung, so geht es aus dem Antrag der B90/Grüne-Fraktion hervor. Dieses Recht werde jedoch eingeschränkt, wenn Menschen mit geringem Einkommen Schwierigkeiten hätten, Geld für eine individuell passende, zuverlässige Verhütung aufzubringen. Aus diesem Grund sei eine bundesweite Regelung nötig, durch die der kostenlose Zugang zu Verhütungsmitteln für Menschen ab dem Alter von 20 Jahren garantiert wird.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen und ferner sicherzustellen, dass durch diese Regelungen die realen Kosten für Verhütungsmittel übernommen werden. Die B90/Grüne-Fraktion besteht des Weiteren darauf, dass eine zielgruppenspezifische Informationskampagne über die Möglichkeit der Kostenübernahme gestartet wird und dass eine Kooperation mit den Ländern stattfindet, sodass der kostenlose und einfache Zugang zu Kondomen lokal ermöglicht werden kann. Dadurch soll auch deutlich gemacht werden, dass die Verantwortung für die Verhütung nicht allein Sache der Frau sei, sondern auf einer partnerschaftlichen Verantwortungsübernahme basiere.

Durch die Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und AfD wurde der Antrag mit 523 Gegenstimmen abgelehnt. Die Linke-Fraktion enthielt sich vollständig, die Fraktion B90/Grüne stimmte dem Antrag als einzige Fraktion zu. Anders als die Mehrheit seiner Fraktion, enthielt sich Bernd Reuther (FDP) bei der Abstimmung. Auch Uwe Kamann (fraktionslos) enthielt sich der Abstimmung.

 

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Anmerkung der Redaktion: Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestags geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Antrag der B90/Grüne-Fraktion eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der B90/Grüne-Fraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Da die Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und AfD im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Bundestagsseite, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, die Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und AfD hätten für den Antrag der B90/Grüne-Fraktion gestimmt und antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der B90/Grüne-Fraktion zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Ja"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Ja" zum Antrag der B90/Grüne-Fraktion.