Der Etat der Allgemeinen Finanzverwaltung beinhaltet vor allem Einnahmen aus den Bundessteuern und aus dem Anteil des Bundes an Gemeinschaftssteuern. Einzelplan 60 umfasst außerdem Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung Deutschlands an (internationalen und supranationalen) Unternehmen, im Zusammenhang mit der deutschen Einheit und mit Immobiliendienstleistungen sowie mit Versorgungsausgaben.
Die FDP bezieht sich in dem Änderungsantrag hauptsächlich auf die Parteifinanzierung und damit auf das Parteiengesetz unter folgendem Absatz 2: "Das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, beträgt für die im Jahr 2019 vorzunehmende Festsetzung 190 Millionen Euro (absolute Obergrenze). (...)"
Die durch die Änderung des Parteigesetzes im Juli 2018 vorgenommene Erhöhung der Obergrenze zur Parteifinanzierung auf 190 Millionen Euro sei laut FDP-Fraktion verfassungswidrig, da sie den (in Artikel 21 Absatz 1 GG verankerten) Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien verletze.
Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion wurde abgelehnt, das Haushaltsgesetz 2019 wurde am selben Tag angenommen.
Weiterführende Links:
- Änderungsantrag der FDP
- Haushaltsgesetz 2019
- Einnahmen von 329 Milliarden Euro in der Allgemeinen Finanzverwaltung (bundestag.de)
- §49b Bundeswahlgesetz
- §28 Europawahlgesetz
- Parteiengesetz: § 18 Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung
1 Hinterlegt ist der Gesetzentwurf zum Bundeshaushalt 2019: Für den Einzelplan 60 siehe Anhang "Einzelplan 60" im Inhaltsverzeichnis