Änderung des Grundgesetzes - Bildung, Bau und Verkehr

Am 29.11.2018 wurde im Bundestag über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes im Bereich Bildung, Bau und Verkehr abgestimmt. Ziel des Entwurfs ist es, bestimmte Artikel des Grundgesetzes dahingehend zu verändern, dass die finanzielle Unterstützung durch den Bund für Bildung, Bau und Verkehr auf Landes- und Kommunalebene ausgebaut wird. Damit würde das Kooperationsverbot (im Bereich Digitalisierung) etwas gelockert werden.

Von 670 teilnehmenden Abgeordneten stimmten 580 MdB dem Gesetzentwurf zu, 90 MdB stimmten dagegen oder enthielten sich. Nur die AfD-Fraktion stimmte gegen den Entwurf der Bundesregierung. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.

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Dafür gestimmt
578
Dagegen gestimmt
87
Enthalten
3
Nicht beteiligt
41
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Die Bundesregierung formuliert in ihrem Gesetzentwurf die verstärkte Förderung in den Bereichen Bildung, Bau und Verkehr, angesichts der "gewachsenen Herausforderungen" bei der Zusammenarbeit von Bund und Ländern, als unbedingt erforderlich. Es sei inzwischen eine leistungsstarke und angemessene IT-Infrastruktur in den deutschen Schulen notwendig, ebenso wie bessere Ganztagsangebote, die zu mehr Chancengleichheit führen sollen. Im Bereich Bau soll der Sozialwohnungsbau erweitert werden, um "prekären Wohnungssituationen von einkommenschwächeren Haushalten entgegenzuwirken". Folgende Artikel sollen im Grundgesetz (GG) geändert, ergänzt oder hinzugefügt werden:

  • Artikel 104c GG: Die beschränkte Finanzhilfe im Bereich der Bildungsinfrastruktur soll aufgehoben werden, damit der Bund die Infrastruktur auf Kommunal- und Landesebene stärker unterstützen kann. Dies bedeutet eine Entspannung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern (im Bereich der Digitalisierung).
  • Hinzufügen von Artikel 104d GG: Schaffung von zweckgebundenen Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Kommunen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus
  • Änderung des Artikels 125c GG: Sofortige Erhöhung und Dynamisierung der Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
  • Ergänzung des Artikels 143e GG: Öffnungsklausel im Bereich der Bundesfernstraßenverwaltung hinsichtlich Planfeststellung und Plangenehmigung

Nachdem der Entwurf nun im Bundestag angenommen wurde, bedarf es im weiteren Verlauf noch einer Zweidrittelmehrheit im Bundesrat. Dieser wird vermutlich noch bis zum Jahresende 2018 darüber abstimmen. Sollte der Gesetzentwurf auch dort angenommen werden, sollen die Änderungen im Grundgesetz ab Beginn 2019 gelten.

Olaf Scholz (SPD) betont, dass der Ausbau des schienengebundenen Nahverkehrs nicht nur eine Sache der Kommunen und Länder sein könne, es sei ein nationales Anliegen. Auch an der digitalen Infrastruktur und der Anbindung der deutschen Schulen solle sich der Bund in Zukunft stärker finanziell beteiligen.

Götz Frömming (AfD) kritisiert, dass diese Gesetzesänderung einen Frontalangriff auf die föderalen Strukturen Deutschlands bedeuten würde. Dadurch würde den Ländern ein wichtiger Teil ihres Hoheitsbereichs genommen, die Hoheit über Bildung.

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