Familienentlastungsgesetz - Änderungsantrag der FDP-Fraktion

Durch das von der Bundesregierung geforderte "Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien" sollen Familien ab 2019 besser gefördert und steuerlich entlastet werden. Das Kindergeld soll erhöht werden und der Kinderfreibetrag steigen; ebenso wie der Grundfreibetrag. Auch weitere steuerliche Regelungen sollen geändert und aktualisiert werden. Dazu legte die Fraktion der FDP am 08.11.2018 einen Änderungsantrag vor.

Von 640 teilnehmenden Abgeordneten stimmten 150 dem Änderungsantrag zu, alle aus FDP- und AfD-Fraktion. Die 487 Gegenstimmen lassen sich auf alle übrigens Fraktionen verteilen.

Über den vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde nicht namentlich abgestimmt. Die AfD-Fraktion hat ebenfalls einen Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf vorgelegt.

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Dafür gestimmt
150
Dagegen gestimmt
487
Enthalten
3
Nicht beteiligt
69
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Der Gesetzentwurf möchte Familien stärken und entlasten. Durch diese neuen Regelungen solle die Steuerbelastung von Familien in den Jahren 2019/2020 um rund 9,8 Milliarden Euro sinken. Dafür sollen im kommenden Jahr einige Maßnahmen getroffen werden:

  • Das Kindergeld pro Kind soll ab dem 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Monat erhöht werden
  • Entsprechend soll auch der steuerliche Kinderfreibetrag steigen: von derzeit 7.428 Euro auf 7.620 Euro
  • Der Grundfreibetrag soll angehoben werden: im Jahr 2019 um 168 Euro und im Jahr 2020 um 240 Euro
  • Die Eckwerte des Einkommenstarifs sollen verschoben werden, wodurch es zu einer Entlastung der Steuerzahler kommt, was 2019 zu einem Defizit in Höhe von 2,2 Milliarden Euro und 2020 in Höhe von 2,1 Milliarden Euro führen soll

Der Änderungsantrag der FDP sieht vor, mit einer bestimmten Formel den geltenden Einkommensteuertarif jährlich gesetzgeberisch neu zu normieren. Die durchschnittliche Steuerbelastung soll für entsprechend der Inflation gestiegene zu versteuernde Einkommen konstant gehalten werden. Dieser Verfahren soll sicherstellen, dass die Entlastung der Steuerzahler mit Hilfe aktueller Verbraucherpreisdaten zeitnah und fair erfolgt. Für dieses Verfahren fordert die FDP einen entsprechenden Absatz im vorgelegten Gesetzentwurf.

Michael Schrodi (SPD) betont in der Debatte, dass das Kindergeld nach dem sogenannten Existenzminimumbericht nur um drei Euro erhöht worden wäre und die nun beschlossene Erhöhung von zehn Euro eine ordentliche Maßnahme zur finanziellen Stärkung von Familien sei.

Markus Herbrand (FDP) behauptet, dass das Familienentlastungsgesetz in der Ausführung zu kurz geraten sei, weshalb es sich um ein "Familienminimalentlastungsgesetz" handle. Es würden fast nur Mindestanforderungen umgesetzt werden. Des Weiteren kritisiert er, dass das Kindergeld erst ab Mitte 2019 um zehn Euro erhöht würde.

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