Einen ähnlichen Antrag reichte die Grünen-Fraktion ein. Dieser wurde vom Bundestag abgelehnt. Auch die AfD-Fraktion reichte einen ähnlichen Antrag ein. Dieser wurde auf Empfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe abgelehnt. Die detaillierten Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen sind hier und hier zu finden.
In dem Antrag der Union und SPD wird die Bundesregierung dazu aufgefordert:
- das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungfreiheit in Deutschland gegen jegliche Arten von Extremismus zu schützen
- den gesellschaftlichen Zusammenhang zu fördern und den religiös motivierten Extremismus durch politische Bildung und Aufklärung zu bekämpfen
- sich weiterhin in ihrer Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik für das Menschenrecht der Religionsfreiheit einzusetzen
- das Menschenrecht auf Religionsfreiheit bei der Bekämpfung von Fluchtursachen mit einzubeziehen
- in bilateralen Gesprächen auf die Universalität der Menschenrechte hinzuweisen, die weder durch religiöse noch durch traditionelle Bestimmungen eingeschränkt werden dürfen
- den EU-Leitlinien über die Förderung und den Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit auch innerhalb der Arbeit der deutschen Auslandsvertretungen größte Beachtung zu schenken
- den Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu unterstützen
- die deutschen Botschaften personell auszubauen, um die Förderung der Menschenrechte und der Religionsfreiheit zu unterstützen
- gemeinsam mit den EU-Partnern für den Schutz und die Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit einzutreten und auf Berichte über Verletzungen der Religionsfreiheit zu reagieren
- ein friedliches Miteinander der verschiedenen religiösen Gruppen in den IS befreiten Gebieten im Nordirak zu fördern
Aydan Özoguz (SPD) betont, wie wichtig es ist, sich jeglicher Verletzung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit entgegenzustellen und dieses Menschenrecht zu schützen. Nahezu über alle Glaubensgemeinschaften hinweg seien Menschen von Einschränkungen der Religionsfreiheit betroffen. Daher sei es wichtig, die Religionen nicht gegeneinander auszuspielen, sondern alle als gleichwertig zu behandeln. Zudem schütze das Menschenrecht auf Religionsfreiheit nicht die Religionen, sondern das Individuum und das Recht eines jeden, frei entscheiden zu können, ob und zu welcher Glaubensgemeinschaft er oder sie gehören möchte. Darüber hinaus sei es unverantwortlich, aufgrund von extremistischen Terrors alle Menschen einer Glaubensgemeinschaft als kriminell oder terroristisch zu bezeichnen.
Jürgen Braun (AfD) ist überzeugt, dass die eingebrachten Initiativen seiner Vorrednerin gegen das Grundgesetz verstoßen. Des Weiteren betont er, dass zur Zeit die größte Christenverfolgung der Menschheitsgeschichte stattfindet und es daher umso wichtiger ist, sich mit ebendieser zu befassen. Diese notwendige Debatte habe die Bundesregierung jedoch immer wieder verschoben. Dabei betreibe insbesondere der Islam eine weltweite Verfolgung, sodass auch Muslime vor allem Opfer innerislamischer Verfolgung seien. Der Antrag der Regierungsfraktionen sowie der Antrag der Grünen-Fraktion werden Braun zufolge diesem Sachverhalt jedoch nicht gerecht.
Michael Brand (CDU/CSU) hebt hervor, dass das Thema der Christenverfolgung sich keinesfalls auf einen Kulturkampf zwischen Christentum und Islam reduzieren lässt. Die Christen zählen in intoleranten Ländern zu den meist Verfolgten. Die Koalition arbeite daher daran, verfolgte Christ*innen zu schützen. Auch seien im Koalitionsvertrag Ziele zum Schutz von verfolgten religiösen Minderheiten festgelegt. Darüber hinaus setze sich Deutschland auch international für aufgrund ihres Glaubens verfolgte Menschen ein.
Stefan Ruppert (FDP) widerspricht der AfD-Fraktion und betont, dass der Bundestag sich schon lange für den Schutz der Religionsfreiheit stark macht. Jedoch kritisiert er, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen die Lage in Saudi-Arabien ignoriert. Dort gehe man besonders fahrlässig mit der Religionsfreiheit und den Menschenrechten um. Hinzu komme, dass der Antrag zu allgemein gehalten ist und es keine konkreten Maßnahmenvorschläge gibt. Der Antrag der Grünen-Fraktion sei da konkreter.
Christine Buchholz (Linke) kritisiert ebenfalls den Antrag der Union und SPD, da dieser nicht konkret genug ist. Die Linksfraktion begrüße es jedoch, dass der Antrag die Menschenrechte als Grundlage von Außenpolitik beschreibt. Des Weiteren stelle sich die Linke gegen den Missbrauch und die Instrumentalisierung von Religion. Sie wirft der AfD-Fraktion vor, die Religionsfreiheit zu missachten und die verschiedenen Glaubensgemeinschaften gegeneinander auszuspielen. Die Unterdrückung verschiedener Religionen dürfe jedoch nicht gegeneinander aufgerechnet werden.
Kai Gehring (Grüne) fordert das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit für jeden einzelnen Menschen in Deutschland und weltweit. Dabei seien alle Religionen gleichwertig zu behandeln, da es keine Religionen erster und zweiter Klasse gibt. Jedoch stehe keine Religion über dem deutschen Grundgesetz. Daher lehne er religiösen Fundamentalismus ab. Die Bundesregierung sei dazu aufgefordert, aktiver gegen Diffamierung und Verfolgung von Gläubigen in Deutschland vorzugehen. Die AfD sei in keinem Fall ein Anwalt für Religionsfreiheit, da sie Antisemitismus und Islamophobie schüre. Der Antrag der Grünen fordere, gegen jede religiöse Diskriminierung anzukämpfen. Trotz der Wichtigkeit der Religionsfreiheit sollen aber auch die anderen Menschenrechte nicht in Vergessenheit geraten.