Im Vergleich zu den entsprechenden gesetzlichen Regelungen anderer Länder sei das bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG) nicht mehr zeitgemäß. Es gebe in entscheidenden Bereichen Beschränkungen bei den Rechten und für die Arbeit der Personalvertretung. Dies sei mit einer komplizierten Regelungsdichte verbunden. Daher sei eine Entbürokratisierung sowie eine Ausweitung der Rechte der Personalvertretung notwendig.
Die Reform des BayPVG habe zum Ziel, die Personalvertretung auf Augenhöhe mit der Dienststellenleitung zu stellen. Der Kernpunkt der Reform sei die Allzuständigkeit des Personalrats. Der Wirtschaftsausschuss solle als Hilforgan der Personalvertretungen in Dienststellen mit mehr als 100 Angestellten zur Verfügung stehen. Des Weiteren solle eine Einigungsstelle bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung gebildet werden. Entsprechend der Regelung im Betriebsverfassungsgesetz solle es eine verbesserte Freistellungsstaffel beim örtlichen Personalrat geben. Für den Gesamtpersonalrat sei die Möglichkeit eröffnet, die Anzahl der Mitglieder und der Freistellungen auszuweiten. Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Schulungen und der Unterrichtsanspruch der Personalvertretung verbessert werden. Letztendlich solle durch die Reform auch die Altergrenze bei den Jugend- und Auszubildendenvertretungen aufgehoben werden.
Die Fraktionen verzichteten auf eine Aussprache und stimmten direkt über den Gesetzesentwurf ab.