Wenn Abgeordnete gegen die Verhaltensregeln des Bundestags verstoßen, haben sie in der Regel keine spürbaren Sanktionen zu erwarten. Denn es kommt nur äußerst selten vor, dass die Bundestagsverwaltung eine öffentliche Rüge ausspricht oder gar ein Ordnungsgeld verhängt, wenn Abgeordnete ihre Nebentätigkeiten nicht ordnungsgemäß angeben haben.
Oft erhalten Parlamentarier:innen lediglich eine interne, also eine nicht öffentliche Ermahnung. Dies ist die niedrigste von drei Sanktionsstufen. In wie vielen Fällen Abgeordnete intern gerügt wurden, will die Bundestagsverwaltung nicht mitteilen, weswegen abgeordnetenwatch.de im Jahr 2018 Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht eingereicht hat. Das Gericht gab abgeordnetenwatch.de zwar im Februar 2021 recht und verpflichtete den Bundestag, die Auskünfte zu geben. Doch die Parlamentsverwaltung legte gegen das Urteil Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein.
Die zweitschwerste Sanktion ist eine öffentliche Rüge, die seit Verschärfung der Verhaltensregeln im Jahr 2005 insgesamt zehn Mal ausgesprochen wurde (siehe unten stehende Tabelle). Eine Rüge erhalten haben insgesamt neun Bundestagsabgeordnete (der frühere SPD-Abgeordnete Volker Kröning wurde zweimal gerügt).
Die Höchststrafe ist ein Ordnungsgeld von bis zu einer halben Jahresdiät (ca. 60.000 Euro), das das Bundestagspräsidium bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Verhaltensregeln festsetzen kann. Bislang musste die im März 2021 verstorbene CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Strenz als einzige Abgeordnete ein Ordnungsgeld zahlen. Strenz hatte lange Zeit fragwürdige Nebentätigkeiten sowie -einkünfte vor der Öffentlichkeit verheimlicht, was durch abgeordnetenwatch.de-Recherchen öffentlich wurde. Gegen Strenz wurde deswegen im März 2019 ein Ordnungsgeld in Höhe von 20.000 Euro (zwei Monatsdiäten) verhängt.
Folgende Verstöße gegen die Verhaltensregeln wurden bislang in einer offiziellen Bundestagsdrucksache veröffentlicht:
(Unter Umständen müssen Sie die nachfolgende Grafik "Übersicht aller öffentlichen Sanktionen gegen Abgeordnete" zunächst aktivieren)