Zweck des Gesetzes ist laut SPD und Grünen, Verbraucherinnen und Verbrauchern die Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz in verständlicher Form leicht zugänglich und somit transparent zu machen. Dazu sollen die Ergebnisse amtlicher Kontrollen gemäß den Vorschriften dieses Gesetzes nach einheitlichen Beurteilungsmerkmalen (in Form einer Ampel) ermittelt, bewertet, dargestellt und transparent gemacht werden.
Die Fraktion der CDU teile grundsätzlich den Ansatz, Verbrauchern umfangreichen Schutz vor mangelnder Hygiene und Qualitätsstandards zukommen zu lassen. Allerdings werde dies durch das Gesetz nicht erreicht. Dieses schaffe nicht mehr Transparenz, sondern führe Verbraucher in die Irre, da es auf einem Bewertungssystem basiere, welches für den angestrebten Zweck untauglich sei. Da durch dieses Gesetz auch Kostensteigerungen für die Kommunen zu erwarten sind, sei in Abwägung der Nutzen für den Verbraucher durch dieses Gesetz zu klein.
Die FDP-Fraktion sieht das Gesetz ebenfalls kritisch. Einem Pilotprojekt der "Lebensmittel-Ampeln" in Bielefeld und Duisburg habe das Oberverwaltungsgericht bereits geschlussfolgert, dass es weder Markttransparenz schaffe noch die Verbraucher dazu bringe, eigenständige Konsumentscheidungen zu treffen. Da das Gesetz dem Pilotprojekt in sehr großen Teilen ähnele, könne die FDP dem Gesetzentwurf so nicht zustimmen.
Gesetz zur Schaffung von Transparenz von Ergebnissen der Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung
Der Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Bewertung, Darstellung und Schaffung von Transparenz von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung wurde gegen die Stimmen von CDU und FDP angenommen.
Dafür gestimmt
133
Dagegen gestimmt
84
Enthalten
1
Nicht beteiligt
19
Abstimmungsverhalten von insgesamt 237 Abgeordneten.