Verfassungsänderung - Kommunalvertretungsstärkungsgesetz

Am 10. Juni wurde über eine Verfassungsänderung (Kommunalvertretungsstärkungsgesetz) der Fraktionen von CDU, SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag abgestimmt. Der Antrag wurde angenommen.

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Dafür gestimmt
180
Dagegen gestimmt
15
Enthalten
16
Nicht beteiligt
24
Abstimmungsverhalten von insgesamt 235 Abgeordneten.

Nach Meinung der Antragsteller führe das Wegfallen einer Sperrklausel zu einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit von Kommunen. Die durch die Zersplitterung der Parteien entstehenden Folgen seien Marathonsitzungen, die sich mit einem Mandat, das ehrenamtlich ausgeführt wird, nicht vereinbaren lassen. CDU, SPD und Grüne schlagen deshalb die Einführung einer 2.5% Klausel vor, um die Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretung zu garantieren.
Grund des Antrags zur Verfassungsänderung war die vom Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen getroffene Entscheidung vom 6.Juli 1999. Es urteilte, dass die bis dato bestehende 5% Sperrklausel bei Kommunalwahlen verfassungswidrig sei.
Die Parteien FDP und Piraten kritisierten den Entwurf. So die FDP-Abgeordnete Henning Höne: "Funktionsunfähigkeit darf nicht mit Unbequemlichkeit gleichgesetzt werden."
Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion der FDP angenommen.