Eine von der Bundesregierung geplante Vorratsdatenspeicherung betreffe "sämtliche Kommunikation der sich in Deutschland befindlichen Menschen", schreiben die Piraten in ihrem Antrag. Eine solche pauschale und damit anlasslose und verdachtsunabhängige Speicherung der Telekommunikationsdaten laufe den Grundprinzipien des Rechtsstaates sowie EU- und verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten zuwider.
"Auch Vertreter der Berliner Regierungsparteien hegen erhebliche Zweifel an der Vorratsdatenspeicherung", heißt es in dem Piraten-Antrag weiter. So habe jüngst der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty im NRW-Landtag konstatiert: "Bislang hat mir noch kein Innen- oder Sicherheitspolitiker eine gangbare Lösung aufgezeigt, wie das auch tatsächlich verfassungskonform funktionieren kann (Plenarprotokoll 16/79, S. 8031)."
Mit ihrem Antrag wollten die Piraten den Landtag zu folgender Feststellung bewegen:
- Die Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten aller sich in Deutschland befindlichen Menschen ohne Einschränkung auf Verdachtsmomente, zeitliche und räumliche Anlässe ist anlasslos und damit massenhaft.
- Die "Leitlinien des BMJV zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" erfüllen die Anforderungen an ein verfassungs- und Europarechts-konformes Instrument der Strafverfolgung bereits bei der Anforderung der Anlassbezogenheit nicht.
- Eine anlasslose massenhafte Vorratsdatenspeicherung stellt immer einen unverhältnismäßigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung und weitere Freiheitsrechte der betroffenen Menschen dar.
- Die vorgestellten Leitlinien zur Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sind bedauerlicherweise Ausdruck des um sich greifenden Ausbaus der "Überwachungs- und Kontrollinfrastruktur".
Außerdem wurde die Landesregierung aufgefordert
- sich klar gegen die Einführung einer massenhaften anlasslosen Vorratsdatenspeiche-rung von Telekommunikationsdaten auszusprechen,
- sich auf Bundesebene gegen die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.
SPD, Grüne und CDU lehnten den Antrag der Piraten-Fraktion ab. Zur Kritik an ihrem Abstimmungsverhalten durch Bürgerinnen und Bürger äußerten die Grünen via Twitter:
@gruenenrw Ich habe auf Abgeordnetenwatch nicht gesehen, warum der Antrag "unkonkret" sein sollte. Nur weil es auf anderer Instanz >
— Max Brauer (@deb_vortex) 30. April 2015