In ihrem Antrag sprechen sich die Oppositionsparteien für eine Änderung des Heilberufsgesetzes aus. Danach sollten bisherige datenschutzrechtliche Regeln (Schweigepflicht der Ärzte) so angepasst werden, dass zukünftig Fälle von Kindesmisshandlungen schneller erkannt werden können.
CDU, FDP und Piraten fordern, dass sich Kinder- und Jugendärzte, Hausärzte oder Ärzte in Krankenhäusern bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlungen – ohne Information an die Erziehungsberechtigten des Kindes – untereinander austauschen können, damit die Kinder bei einem begründeten Verdacht geschützt werden können. Bislang ist ein solcher ärztlicher Informationsaustausch nur möglich, wenn die Erziehungsberechtigten des Kindes und damit u.U. die mutmaßlichen Täter über den ärztlichen Informationsaustausch und damit über den Verdacht der Kindesmisshandlung befragt werden.
Mit dieser Regelung soll demnach auch ein häufiges Wechseln des Kinderarztes (sogenanntes "Doctor-hopping") erkannt werden, mit dem Erziehungsberechtigte versuchen können, Kindesmisshandlungen zu vertuschen.
Austausch von Ärzten bei Verdacht auf Kindesmisshandlung
Die Oppositionsfraktionen CDU, FDP und Piraten wollten mit ihrem Antrag (Drs. 16/4819) erreichen, dass sich Kinderärzte bei Verdacht von Kindesmisshandlungen untereinander austauschen könnten. SPD und Grüne stimmten dagegen.
Dafür gestimmt
98
Dagegen gestimmt
116
Enthalten
0
Nicht beteiligt
23
Abstimmungsverhalten von insgesamt 237 Abgeordneten.