Die Grünen fordern in ihrem Dringlichkeitsantrag, dass ökologische Vorrangflächen ohne Pflanzengifte bewirtschaftet werden.
Im Zuge der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik der EU sind Direktzahlungen für landwirtschaftliche Betriebe noch stärker an die Einhaltung von Umweltstandards gebunden. Dieses sogenannte "Greening" beinhaltet neben weiteren Bausteinen, dass fünf Prozent von landwirtschaftlich genutzten Flächen als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) bereitgestellt werden müssen. Ökologische Vorrangflächen sollen in besonderer Weise die Umwelt schützen. Es gibt in diesem Rahmen verschiedene mögliche Maßnahmen, zum Beispiel eine komplette Stilllegung der Fläche oder den Anbau von stickstoffbindenden Eiweißpflanzen und Zwischenfrüchten.
Laut des Grünen-Antrags soll bei der Bewirtschaftung dieser Flächen komplett auf Pflanzenschutzmittel verzichtet werden, um die Biodiversität zu fördern. Neben den Grünen stimmte auch der überwiegende Teil der SPD-Fraktion für den Antrag. CSU und Freie Wähler votierten mehrheitlich dagegen.
Der gemeinsame Dringlichkeitsantrag "ökologische Vorrangflächen nachhaltig bewirtschaften - heimische Eiweißversorgung nicht gefährden" der CSU und der Freien Wähler wurde nach Abstimmung in einfacher Form angenommen. Laut Antrag können Pflanzenschutzmittel bei stickstoffbindenden Eiweißpflanzen (Leguminosen) bedarfsgerecht eingesetzt werden, damit der Anbau dieser für Landwirte attraktiv bleibt und heimische Erträge Import-Soja weiterhin ersetzen können.
Ökologische Vorrangflächen ohne Pflanzengifte bewirtschaften
Dringlichkeitsantrag der Grünen wurde in einer namentlichen Abstimmung abgelehnt.
Dafür gestimmt
43
Dagegen gestimmt
83
Enthalten
2
Nicht beteiligt
50
Abstimmungsverhalten von insgesamt 178 Abgeordneten.