Jugendhilfekosten für unbegleitete Flüchtlinge bis 21 sicherstellen

Der Dringlichkeitsantrag der Grünen zur Sicherstellung der Jugendhilfekosten für Flüchtlinge auch nach Erreichen der Volljährigkeit fand keine Mehrheit im bayerischen Landtag.

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Dafür gestimmt
58
Dagegen gestimmt
76
Enthalten
0
Nicht beteiligt
46
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.

Da die vollständige Erstattung der Jugendhilfekosten vom Staat mit Vollendung des 18. Lebensjahrs stoppt, sehen die Grünen die Integration vieler unbegleiteter Flüchtlinge gefährdet und forderten mit ihrem Dringlichkeitsantrag die Staatsregierung auf:

  • Jugendhilfemaßnahmen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zu gewährleisten
  • die Erstattungsansprüche künftig durch den Freistaat und nicht mehr durch die Kommunen zu finanzieren.

Die CSU entgegnete dem, dass Jugendhilfe eine kommunale Aufgabe sei und Jugendämter restriktiv bei der Hilfegewährung verfahren sollten.
Die SPD unterstützte den Antrag unter anderem mit der Begründung, die Zeit der Jugend höre nicht mit dem 18. Geburtstag auf und deswegen sollte auch danach noch Unterstützung zugesichert werden. Ebenso unterstützten die Freien Wähler den Antrag mit der Begründung, dass dadurch die Kommunen entlastet würden.
Die Opposition stimmte geschlossen dafür, die Regierungspartei CSU geschlossen dagegen.