Das d’hondtsche Verfahren ist ein Sitzverteilungsverfahren, welches inzwischen mehr und mehr abgelöst wird, da es zu unproportionalen Ergebnissen kommen kann und kleinere Parteien potentiell benachteiligt. Daher wurde von der letzten CSU/FDP-Koalition 2010 im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz das d’hondtsche Verfahren bereits ersetzt.
Da die CSU derzeit wieder mit absoluter Mehrheit alleine im bayrischen Landtag regiert und eine Rückkehr zu d’Hondt anstrebt, warf die Opposition der Partei einen Angriff auf die demokratische Ordnung mit dem Ziel vor, konkurrierende Parteien auszuschalten und die eigene Macht in den Kommunen zu festigen. Ebenso kritisierten die Redner der Oppositionsfraktionen, d’Hondt bilde den Wählerwillen falsch ab.
Die CSU argumentierte, man wolle mit d’Hondt die Zersplitterung der kommunalen Gremien verhindern und eine Hürde für populistische Kleinstparteien errichten. Die CSU stimmte mehrheitlich gegen den Dringlichkeitsantrag, nur Erwin Huber enthielt sich. Die Opposition votierte geschlossen dafür. Der Dringlichkeitsantrag wurde somit abgelehnt.
Keine Rückkehr zum Wahlverfahren nach d’Hondt
Der Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler zum Sitzverteilungsverfahren fand lediglich die Unterstützung der Opposition und wurde mit der CSU-Stimmenmehrheit abgelehnt.
Dafür gestimmt
66
Dagegen gestimmt
81
Enthalten
1
Nicht beteiligt
32
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.